Gutschriften/Rechnungen rückwirkend für angem. Gewerbe

7. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
HotDog
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Gutschriften/Rechnungen rückwirkend für angem. Gewerbe

Habe eine Frage.. ein Bekannter hat eine Webseite und hat immer ein paar Euros verdient, die Einnahmen waren etwas mehr als die Webspacekosten.. jetzt wird die Internetseite immer etwas größer und er hat auch eine 2. kleine Seite zu einem guten Preis verkauft.
Er will nun wegen den steigernden Einnahmen ein Gewerbe anmelden und mich vielleicht als Partner.

Wie ist das denn.. kann er alte Gutschriften (Werbung)/Rechnungen irgendwie rückwirkend geltend machen, obwohl das Gewerbe erst demnächst angemeldet wird?
und was ist wenn wir beide zusammen Webseiten aufbauen und verkaufen bzw. Designs erstellen aber alles auf ihn läuft. Darf er mir dann einfach so die hälfte vom Geld überweisen oder muss ich dazu auch ein Gewerbe anmelden? bzw. wir beide gleich eine OHG/GbR etc.. ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 73x hilfreich)

Guten Morgen,

ich bin wieder da!

Also das Finanzamt und die Steuergesetze scheren sich erst mal nicht um eine Gewerbeanmeldung. Hier zählt allein, ob ein steuerpflichter Sachverhalt vorliegt. Und Sachverhalte hängen i.d.R. nicht von Behördenbescheinigungen ab.

D.h. der Unternehmer MUSS sogar alle Umsätze und auch die entstanden Kosten ansetzen, ganz gleich, ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht. Wenn Ihr nun eine Tätigkeit zu zweit gleichwertig ausübt und das als eine Personengemeinschaft machen wollt, dann müsst ihr euch über die Rechtsform Gedanken machen. Erst mal seid ihr dann eine GbR. Dazu müssen beide sich bei der Stadt als Gesellschafter der GbR als Gewerbetreibende eintragen lassen. Aus Sicht des Finanzamtes wird der Gewinn dann für die GbR festgestellt und ihr könnt selbst entscheiden, wieviel jedem von dem Gewinn dann zusteht. Wird nichts geregelt, wird erst mal 50:50 vermutet. Ich empfehle, einen GbR Vertrag zu machen und diesen dann dem FA zur Verfügung zu stellen, damit von Anfang an alles richtig läuft. UND: geht bloss zu einem Steuerberater!


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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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