HORT Gebühren absetzen

12. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515077-74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
HORT Gebühren absetzen

Hallo zusammen. Mein Chef zahl mir monatlich die Hortgebühren, es ist auch im Gehalts Nachweis aufgeführt unter Kinderbetreuungskosten. Nun gilt ja für Schulkinder nicht, dass die betreuungskosten steuerfrei sind, das heißt 50 Euro von dem Grld was mein Chef mir zahlt gehen für Steuern ab. Die lege ich ja praktisch drauf. Wie setzt man es ab, oder habe ich einfavh Pech gehabt und nur der Chef hat was davon und kann alles absetzen?

Lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46715 Beiträge, 16558x hilfreich)

2/3 der Kosten können als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden.

Aber warum hättest Du sonst Pech gehabt? Wenn die Firma die Kosten als Steuerpflichtigen Arbeitslohn ersetzt ist das immer noch viel besser als wenn Du das aus eigener Tasche zahlen müsstest.

Dein Chef hat doch keinen Vorteil dadurch, dass er die Kosten von der Steuer absetzen kann. Das verringert lediglich die Nachteile.

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#2
 Von 
fb515077-74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte es wäre besser die Hort Gebühren zum normalem lohn dazu zu bekommen um es später absetzen zu können. Ich hatte Angst, dass ich jetzt nachstes jahr steuern nachzahlen muss. Da ich jetzt nur noch die kilometerpauschale absetzen kann und die paar Kleinigkeiten. Habe den job gewechselt vorher habe i h die Gebühren selbst bezahlt. Und hab immer viel zurück bekommen. Aber warum kann ich trotzdem 2/3 absetzen. Wenn er es doch auch absetzt ist es ja doppelt?

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#3
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:
Aber warum kann ich trotzdem 2/3 absetzen. Wenn er es doch auch absetzt ist es ja doppelt?


Ne.

Dein Arbeitgeber zahlt dir stpfl. Lohn in Form der Betreuungskosten und kann diesen von der Steuer absetzen.

Du versteuerst den Betrag (per Lohnsteuer-Abzug) aber auch.


Du setzt die Kinderbtreuungskosten (zu 2/3) ab.

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#4
 Von 
fb515077-74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah super, danke da wurde ich dann falsch informiert. Dann geh ich bei der nächsten Steuererklärung mal zum Steuerberater. Oder rechne ich einfach die jahreskosten zusammen und nehme davon 2/3? Hab nämlich Elster. Wüsste nichtveie ich das eingeben muss, muss ich das vermerken, dass es 2/3 sind? Und der Arbeitgeber das zahl. Den es steht expliziet auf der LohnAbrechnung?

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#6
 Von 
fb515077-74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja leider und der Monat ist schon rum um etwas nachzureichen

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