Halbes Jahr Spanien, halbes Jahr Deutschland: Wie Steuern bezahlen?

17. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Berntpapa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Halbes Jahr Spanien, halbes Jahr Deutschland: Wie Steuern bezahlen?

Hallo und schöne Ostern!

Ich habe eine Frage zu unserem Steuerrecht, wenn man zeitweise in Spanien gearbeitet hat.

Die Situation für das Steuerjahr 2021: Von Januar bis Ende Juni habe ich bei einem Arbeitgeber in Spanien gearbeitet. In Spanien lebte ich schon seit gut zwei Jahren und war dort auch gemeldet.
Im Juli bin ich dann nach Deutschland zurückgekommen und habe nahtlos in Deutschland angefangen zu arbeiten. Es ist die gleiche Firma (aus den USA), aber das eine mal war es eine Anstellung über die in Spanien registrierte Entität (spanischer Arbeitsvertrag und dort Steuern gezahlt) das andere Mal über die in Deutschland registrierte Entität (deutscher Arbeitsvertrag und hier Steuern gezahlt).
Es war keine Entsendung. Es war eine neue Bewerbung innerhalb des Konzerns und ein neues Aufgabengebiet.

Gibt es jemand hier, der mir Ratschläge geben kann, wie genau dies steuerrechtlich zu handhaben ist und wo etwas (und wo etwas nicht (!)) eingetragen werden muss?

Ich lese oft etwas von der 183-Tageregel, die wiederum aussagt, wo das Einkommen zu versteuern ist. Aber bei näherem Hinschauen, lese ich dann, dass sich dies nur vorwiegend um Entsendungen handelt. Wenn es zwei unterschiedliche Arbeiten sind, dann sei das egal (?).

Bisher gehe ich davon aus, dass das Einkommen ganz simpel in dem jeweiligen Land, wo es erwirtschaftet wurde, versteuert werden muss (was es ja auch wurde). Jetzt geht es nur noch um die Frage der Anpassung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - ist das korrekt?

In Deutschland wäre dies dann dank des DBA ein freigestellter Betrag, doch ich muss es in AUS bei Peogressionsvorbehalt angeben? Und dann aber auch in N-AUS oder N?

Im Spanien weiß ich es noch nicht genau, aber ich gehe davon aus, dass es ähnlich sein wird. Wobei ich schon gelesen habe, dass es dort Freibeträge auf ausländisches Einkommen von unter 60.100 Euro gäbe - aber ich glaube, da kennt sich hier in diesem Forum keiner fachkundig aus.

Oder könnte es doch sein, dass ich alles in Spanien oder alles in Deutschland versteuern muss? Oder in einem Land bezahlte Steuern anrechnen (anstatt freistellen via DBA) lassen muss?

Viele Grüße
Bernt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Berntpapa):
Gibt es jemand hier, der mir Ratschläge geben kann, wie genau dies steuerrechtlich zu handhaben ist und wo etwas (und wo etwas nicht (!)) eingetragen werden muss?


Die ersten 6 Monate sind in Spanien zu versteuern und die zweiten 6 Monate sind in Deutschland zu versteuern.

Zitat (von Berntpapa):
Ich lese oft etwas von der 183-Tageregel,


Die gilt in so einem Fall nicht.

Zitat (von Berntpapa):
Bisher gehe ich davon aus, dass das Einkommen ganz simpel in dem jeweiligen Land, wo es erwirtschaftet wurde, versteuert werden muss (was es ja auch wurde).


Das ist auch richtig.

Zitat (von Berntpapa):
Jetzt geht es nur noch um die Frage der Anpassung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - ist das korrekt?


Für Deutschland ist das korrekt. Mit dem spanischen Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.

Zitat (von Berntpapa):
In Deutschland wäre dies dann dank des DBA ein freigestellter Betrag


Nein, in Deutschland wäre das erste Halbjahr steuerfrei, weil keine unbeschränkte Steuerpflicht vorlag.

Zitat (von Berntpapa):
doch ich muss es in AUS bei Peogressionsvorbehalt angeben? Und dann aber auch in N-AUS oder N?


Nein, in Deutschland muss die Anlage WA-ESt ausgefüllt werden, nicht die Anlage N-AUS.

Zitat (von Berntpapa):
Oder könnte es doch sein, dass ich alles in Spanien oder alles in Deutschland versteuern muss?


Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berntpapa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Das hilft mir schon ungemein.

Eine Sache muss ich aber noch ergänzen:
In der Zeit, in der ich nach Spanien gezogen bin, war ich weiterhin bei meinem Vater im Haus gemeldet (aber dann eben auch parallel in Spanien).

Da ich damals nicht wusste, wie lange ich in Spanien sein werde, hat ich mich nicht angemeldet. Durch die Pandemie war es dann aber tatsächlich so, dass ich gut zwei Jahre gar nicht mehr in Deutschland war - erst dann wieder ab 1.7. letzten Jahres als ich den neuen Job angenommen habe.

Das ändert womöglich einiges, oder?

Viele Grüße,
Bernt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Berntpapa):
Das ändert womöglich einiges, oder?


Im steuerlichen Ergebnis ändert das nichts.

Die Anlage WA-ESt ist dann zu verwenden, wenn in einem Teil des Jahres nur eine beschränkte Steuerpflicht besteht, d.h. man keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Die Anlage N-AUS ist dann zu verwenden, wenn ganzjährig eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, d.h. man im gesamten Jahr einen Wohnsitz in Deutschland hat.

In beiden Fällen ist das in Spanien erzielte Einkommen in Deutschland steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Berntpapa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Das ist in der Sache nun klar - doch das Ausfüllen bringt mich mit meinem Latein ans Ende.

Ich gehe davon aus, dass ich sowohl N-AUS (allgemeine Angaben) als auch AUS (Progressionsvorbehalt) ausfüllen muss. Doch allein im N-AUS raucht mir der Kopf.

Es ist ja eigentlich ganz einfach: ich habe die ersten Monate X Euro in Spanien verdient und Y Euro al Steuern gezahlt. Da das ja keine Entsendung o.ä. war, gibt es da keine Vermischung mit dem dann erhaltenen deutschen Lohn im zweiten Halbjahr.
Aber das Formular hat dann Felder wie „Aufteilung des Arbeitslohn", „Zwischensumme", „Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns", etc. - und überall sind Minus-/Plus-Zeichen, um Zwischensummen auszurechnen. Aber das brauche ich doch alles nicht.

Ich dachte ich gebe da einfach nur mein Verdienst an und sage, dass es ein DBA mit Spanien gibt und daher steuerfrei. Aber wo gebe ich das an?

Dasselbe gilt dann für Anlage AUS: gebe ich das dann nur in den Zeilen 35 ff. an? Oder auch ganz oben bei „Einkünfte"?

0x Hilfreiche Antwort

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