Hallo.
Eine etwas umfassendere Frage:
Unternehmen A möchte das Inkasso für eine Veranstaltung von Unternehmen B übernehmen. Das Geld soll jeweils auf einem Konto
von Unternehmen A landen, wo es später 1:1 weiter an Unternehmen B überwiesen wird.
Nun das Problem für die auszustellenden Rechnungen an den Endverbraucher:
Hier muss eine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Wenn Unternehmen A die Rechnungen in seinem Namen ausstellt,
müsste es ja die ausgewiesene Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen, allerdings ist das eingenommene
Geld für Unternehmen A ja nur ein durchlaufender Post, die Mehrwertsteuer landet also bei Unternehmen B.
Kann Unternehmen A die Rechnung auch im Namen von Unternehmen B ausstellen? Also ein Verkauf im Namen Dritter?
Wie wird dem für Unternehmen A zuständigen Finanzamt klar, wo die Mehrwertsteuer gelandet ist, welche Angaben müssten
auf die Rechnung?
Oder ist es ratsam/in Ordnung die Rechnungen gleich direkt von Unternehmen B auszustellen,
aber das Konto von Unternehmen A anzugeben?
Danke und Grüße
Handel auf Rechnung Dritter?
23. Juni 2008
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Frage vom 23. Juni 2008 | 17:42
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 12x hilfreich)
Handel auf Rechnung Dritter?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2008 | 00:49
Von
Status: Praktikant (813 Beiträge, 297x hilfreich)
Man sollte das Inkasso von der Rechnungsstellung trennen. A kann das Geld im Auftrag von B kassieren und an diesen abführen. Für diesen Service kann A dann nach Vereinbarung eine separate Rechnung stellen und wahlweise einen Fixbetrag oder einen Prozentsatz vom Inkasso.
Aber warum macht A überhaupt das Inkasso für B und dann auch noch für lau (1:1) ? Im Prinzip kann A auch die Rechnung stellen und B erst auszahlen, wenn eine Rechnung von B mit ausgewiesener MWSt (=Vorsteuer für A) vorgelegt wird. Aber da verdoppelt sich ja der Buchhaltungsaufwand (Steuerberaterkosten usw.) und ich verstehe nicht warum man das so machen will.
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