Handwerkerkosten nachreichen?

31. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
kujdam
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 18x hilfreich)
Handwerkerkosten nachreichen?

hi,

meine Mutter hat heute erfahren, dass Sie die Handwerkerkosten,welche im Jahre 2007 angefallen sind, hätte einkommessteuer-mäßig absetzen können.

Da die Stuererklärung bereits abgearbeitet wurde und die einmonatige Widerrufsmöglichkeit abgelaufen ist, würde ich nun gerne wissen, ob Sie die Handwerkerkosten in der Steuererklärung 2008 absetzen kann, auch wenn der Zurechenbarkeitszeitraum ein anderer ist?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13107 Beiträge, 4250x hilfreich)

Hallo,

das sieht die Oberfinanzdirektion Münster aber eventuell anders:
Nachträgliche Vorlage
Ob das auf den Fall des TE passt, kann ich nicht sagen; in der Entscheidung ging es um Mietnebenkosten.
Imho ist aber nur Voraussetzung, dass erstmalig eine Steuerermäßigung im Sinne des § 35a EStG geltend gemacht wird; der Steuerpflichtige also unwissend war.
Ich würde es zumindest versuchen.

MfG Stefan

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