Handwerkerkosten über 6000 € absetzen

16. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Herr Lehmann 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerkosten über 6000 € absetzen

Hallo.

Folgender Sachverhalt:

Person A, ledig, erwachsen, Vollzeit berufstätig, wohnt mit seinen Eltern, ebenfalls Vollzeit berufstätig, in einem Einfamilienhaus. Das Haus gehört laut Grundbuch Person A, die Eltern haben Nießbrauchrecht. Nun gab es 2022 eine Investition für 20.000 €, die reinen Handwerkerkosten dafür betragen 6300 €, die Rechnung läuft auf die Eltern und Person A, 20.000 € wurden untereinander aufgeteilt zu 2/3 Eltern und 1/3 Person A. Ist es möglich, die Handwerkerkosten in den jeweiligen Steuererklärungen genauso aufzuteilen (Eltern 4200 zusammenveranagt, Person A 2100), um der 6000 € Grenze zu entgehen? Zudem kämen noch weitere Handwerkerkosten i.H.v 1500 € dazu, die nur auf die Eltern laufen. Können diese auch mit abgesetzt werden? (Also Eltern insgesamt 5700 € und Person A 2100 €). Vielen Dank.

-- Editiert von User am 16. März 2023 12:46

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Einfamilienhaus bedeutet ja "ein Haushalt". Und dann ist bei 6.000 Schluss, egal wie und auf wieviele Personen aufgeteilt wird.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herr Lehmann 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die Antwort @ Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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