Guten Abend
Gern höre ich Eure Meinung.
Auf unserem Grundstück (ca. 1500qm) wohnen wir in einem Neubau seit 1994 (der Haushalt ist also vorhanden)
Nun möchten wir gern einen Teil des Grundstückes gärtnerisch neu gestalten lassen. (gehört zum Gesamtgrundstück)
Auf diesem Teil existiert jedoch eine baufällige Bausubstanz, die abgetragen werden muß, damit dort auch etwas Neues erschaffen werden kann.
Sind die Kosten des Abtrages ebenfalls steuerlich als Handwerkerleistung ansetzbar?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
freundliche Grüße aus der Oberlausitz
Handwerkerleistung Neu-/ Umgestaltung Garten
4. Januar 2018
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Frage vom 4. Januar 2018 | 19:39
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerleistung Neu-/ Umgestaltung Garten
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#1
Antwort vom 4. Januar 2018 | 21:25
Von
Status: Master (4580 Beiträge, 1092x hilfreich)
Da Abrisskosten nach dem BMF-Schreiben nicht abziehbar sind, wenn anschließend neu gebaut wird, würde ich vermuten, dass die Lohnkosten ansetzbar wären.
#2
Antwort vom 4. Januar 2018 | 21:38
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank Cybert
Persönlich sehe ich mich in Deiner Meinung bestärkt.
Genau genommen, möchten wir gern Teile der vorhandenen, historischen Bausubstanz (Granitsockel, Granittürstock u.ä.) mit in die Gartengestaltung einfliessen lassen.
liebe Grüße aus der Oberlausitz
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#3
Antwort vom 4. Januar 2018 | 21:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVielen Dank Cybert :
Persönlich sehe ich mich in Deiner Meinung bestärkt.
Genau genommen, möchten wir gern Teile der vorhandenen, historischen Bausubstanz (Granitsockel, Granittürstock u.ä.) mit in die Gartengestaltung einfliessen lassen.
liebe Grüße aus der Oberlausitz
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