Handwerkerrechnung - Kleinunternehmer - Leistungsdatum - Steuer

24. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tweetie2001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerrechnung - Kleinunternehmer - Leistungsdatum - Steuer

Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Ein Handwerker hat im November diesen Jahres Arbeiten ausgeführt. In diesem laufenden Jahr ist er noch Kleinunternehmer und nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Jetzt hat er uns heute (23.12.2020) die Rechnung für die Leistungen vom November in den Briefkasten mit den Worten, wir sollten doch dieses Jahr noch zahlen, da er ab 1.1.2021 kein Kleinunternehmer mehr ist und er uns auf diese Rechnung 19% (Umsatzsteuer) dazurechnen müsse, wenn die Zahlung nach dem 1.1.2021 auf seinem Konto eingeht. Das Finanzamt würde das so sehen, weil es auf den Tag des Geldeingangs ankäme.
Kann mir da jemand was zu sagen? Wie kann das sein, dass wir jetzt keine 14 Tage Zeit haben, die Rechnung zu zahlen? Außerdem war doch die Leistung im November. Wie jeder weiß, kommen jetzt einige Feiertage, so dass ich nicht gewährleisten könnte, dass die Zahlung noch dieses Jahr bei ihm eingeht. Kann das denn wirklich sein?
Würde mich freuen, wenn mir das jemand erklären könnte!

-- Editiert von Moderator am 25.12.2020 18:24

-- Thema wurde verschoben am 25.12.2020 18:24




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von Tweetie2001):
Kann das denn wirklich sein?

Das ist Quatsch. Zahlungseingänge für Rechnungen für die noch die Kleinunternehmerregelung galt, bleiben auch dann steuerfrei, wenn die Begleichung erst nach dem 31.12. des Jahres erfolgen in dem Steuerbefreiung galt.

Im übrigen ist gegenüber einem Verbraucht immer der Brutto-Preis anzugeben und zu zahlen - wäre das also der Fall das er nun 19% berechnen müsste, würde er die selber tragen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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