Wir haben im letzten Sommer ein Grundstück plus sanierungsbedürftiges denkmalgeschütztes Haus gekauft. (Im Juni den Kaufvertrag unterschrieben, im Dezember 2017 50% des Kaufpreises gezahlt, im Januar 2018 die anderen 50%, die Umschreibung im Grundbuch ist immer Anfang 2018 erfolgt). Die Sanierung ist ab Sommer 2018 geplant, das Haus ist momentan unbewohnbar. Ein Zimmermann hat uns im Sommer für das Grundstück ein neues Tor gezimmert und wir hatten auch jemanden für den Transport von Containern zur Entsorgung von Bauschutt, weil wir mit der Abtragung von Gebäudeteilen angefangen hatten, bezahlt. Können wir diese Rechnungen schon als Haushaltsnahe Dienstleistungen für 2017 geltend machen?
Handwerkerrechnungen nach Immobilienkauf
14. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2018 | 22:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Handwerkerrechnungen nach Immobilienkauf
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. März 2018 | 22:35
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Nach dem BMF-Schreiben v. 16.11.2016 sind Entsorgungsleistungen nur als Nebenleistung zu berücksichtigen (z.B. Fliesenabfuhr bei Neuverfliesung eines Bades). Der Abriss eines baufälligen Gebäudes mit anschließendem Neubau ist dagegen nicht zu berücksichtigen.
#2
Antwort vom 15. März 2018 | 08:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16838x hilfreich)
Die Sanierung eines baufälligen Hauses kann ebenfalls nicht als Handwerkerleistung geltend gemacht werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. März 2018 | 13:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten. Was genau heisst denn "Nebenleistung"? Gar keine Berücksichtigung in der Steuererklärung? Und wie ist es mit der Erneuerung eines neuen Eingangstors im Bretterzaun zum Grundstück?
#4
Antwort vom 23. März 2018 | 12:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDie Sanierung eines baufälligen Hauses kann ebenfalls nicht als Handwerkerleistung geltend gemacht werden. :
Nochmal eine Nachfrage bzgl. der Erneuerung des Eingangstors zum Grundstück im Bretterwandzaun. Kann die Zimmererrechnung in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Ist ja eigentlich nicht direkt mit dem Haus verbunden.
Und jetzt?
Schon
268.126
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten