Das Steuersparmodell Handy statt Lohn ist vom Grundsatz eine gute Sache.
Angenommen ein Arbeitnehmer plant den Kauf eines Handys:
der Arbeitgeber übergibt seinem Angestellten ein Handy. Dies bleibt im Eigentum der Firma, dies wird durch einen Vertrag abgesichert. Der AN kann es auch privat uneingeschränkt nutzen. Im Netto Gegenwert bekommt der AN seinen Bruttolohn verringert. Daher hat er weniger zu versteuerndes Einkommen und spart Lohnsteuer. Wie ich es derzeit verstehe, verriungert der Wert des Handys jedoch das zu versteuende Einkommen hinsichtlich der Solzialversicherungsabgaben. Diese müssen also auf den vollen Bruttolohn berechnet werden. Das ist schlecht. Gerade bei Auszubildenen ist das kein lohnenswertes Geschäft, da er emeist sogar unter der Lohnsteuergrenze liegt.
Gäbe es andere "Modell", die legal Lohna/- und SV-Beiträge einsparen könnten oder für den AN sinn machen würden?
Im oibigen Beispiel setzt die SV-Freiheit die Übergabe des Handys ZUSÄTZLICH zum geschuldeten Lohn voraus. Win-Situation für den AN, aber wenn der AG nicht al grade ein Handy verschenklen möchte bringt das ja auch nichts...
Handy statt Lohn
21. Mai 2026
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Frage vom 21. Mai 2026 | 17:30
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 45x hilfreich)
Handy statt Lohn
#1
Antwort vom 21. Mai 2026 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Wie ich es derzeit verstehe, verriungert der Wert des Handys jedoch das zu versteuende Einkommen hinsichtlich der Solzialversicherungsabgaben. Diese müssen also auf den vollen Bruttolohn berechnet werden.
Richtig
Zitat :Im oibigen Beispiel setzt die SV-Freiheit die Übergabe des Handys ZUSÄTZLICH zum geschuldeten Lohn voraus.
Richtig.
Zitat :Gerade bei Auszubildenen ist das kein lohnenswertes Geschäft, da er emeist sogar unter der Lohnsteuergrenze liegt.
Auch richtig.
Zitat :Gäbe es andere "Modell", die legal Lohna/- und SV-Beiträge einsparen könnten oder für den AN sinn machen würden?
Bezüglich eines Handys ist mir keine Möglichkeit bekannt.
#2
Antwort vom 21. Mai 2026 | 19:40
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 45x hilfreich)
Zitat :Bezüglich eines Handys ist mir keine Möglichkeit bekannt.
Welche legalen Möglichkeiten gibt es denn sonst? Könnte man in der Richtung "Handy gegen Lohn" etwas mit den bis <50€ Gutscheinen anfangen? Die müssen auch zusätzlich zum geschuldeten Lohn oder auch anstatt erfolgen?
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#3
Antwort vom 21. Mai 2026 | 20:15
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Könnte man in der Richtung "Handy gegen Lohn" etwas mit den bis <50€ Gutscheinen anfangen?
Prinzipiell ja.
Zitat :Die müssen auch zusätzlich zum geschuldeten Lohn oder auch anstatt erfolgen?
Richtig
#4
Antwort vom 21. Mai 2026 | 22:04
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 45x hilfreich)
...spart dem AN dadurch dann auch keine Steuern. Bekommen das denn echt nur die großen Firmen hin?
#5
Antwort vom 21. Mai 2026 | 22:45
Von
Status: Praktikant (708 Beiträge, 74x hilfreich)
Zitat :Im oibigen Beispiel setzt die SV-Freiheit die Übergabe des Handys ZUSÄTZLICH zum geschuldeten Lohn voraus.
Ja.
Zitat :Win-Situation für den AN, aber wenn der AG nicht al grade ein Handy verschenklen möchte bringt das ja auch nichts...
Klar bringt das was für den AG.
Zitat :Bekommen das denn echt nur die großen Firmen hin?
Das bekommt jeder hin, der die Gesetze liest und versteht.
Oder Spezialisten beauftragt die das machen.
#6
Antwort vom 22. Mai 2026 | 08:21
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 21x hilfreich)
Dann kauf dir halt ein handy was du dir leisten kannst..oder mehr verdienen
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