Hartz IV - Zusammenziehen - Steuerklasse

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pat64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz IV - Zusammenziehen - Steuerklasse

Ich lebe zusammen mit meinem Sohn (bald 10 J.) in meinem eigenen, aber noch nicht abbezahlten, alten Reihenhaus. Ich bin voll berufstätig mit Steuerklasse 2 und bekomme eine Witwenrente. Mein Freund ist arbeitslos, Hartz IV Empfänger mit Mietwohnung. Wir möchten unbedingt auch offiziell zusammen ziehen. D.h. meines Wissens, dass für ihn natürlich das Wohngeld wegfällt - kein Problem, gibt dann ja auch keine Wohnung mehr - und dass mein Einkommen auf seinen Hartz IV Anspruch angerechnet wird. Ich gehe mal davon aus, dass er davon dann wohl auch nichts mehr bekommt. Wie ist es aber mit der Einkommenssteuer? Kann man die dann auch zusammen veranlagen, obwohl wir nicht verheiratet sind und müssen somit nicht ganz so hohe Einbußen hinnehmen? Ich fürchte sonst meinen Kredit für das Haus nicht aufbringen zu können. Ach ja, mein Freund ist geschieden, hat eine Tochter, die bei der Mutter lebt. Wie ist es da mit der Unterhaltspflicht, müssen diese Kosten dann auch aus unserem gemeinsamen Einkommen getragen werden?
Würde mich sehr freuen, ein paar Ratschläge zu bekommen. Vielen Dank schon mal vorab..-

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"Pat64"


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"Pat64"




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Eine Zusammenveranlagung ist nicht möglich!

Wenn Deinem Freund wegen Deiner Einkünfte jedoch das ALG II gekürzt oder gestrichen wird, dann kannst Du die Unterhaltszahlungen an ihn bis zu einer Höhe von 7.680€ jährlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Allerdings ändert sich Deine Steuerklasse von 2 nach 1, wenn Dein Freund bei Dir einzieht.

Welche Steuerlichen Auswirkungen das insgesamt für Dich hat, kannst Du mit einem Gehaltsrechner ausrechnen. Die o.g. 7.680€ kannst Du dort als jährlichen Steuerfreibetrag eintragen, um dessen steuerliche Auswirkungen zu prüfen.

Für den Unterhalt für sein Kind muss Dein Freund auch in Zukunft alleine aufkommen.

P.S.:
Ist Dir eigentlich bewusst, dass Du durch den bezug einer Witwenrente neben dem normalen Einkommen mit großer Wahrscheinlichkeit verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben und dass dabei diese Witwenrente zu einer Steuernachzahlung führen kann?



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-- Editiert am 30.09.2009 17:22

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#2
 Von 
Pat64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh
vielen Dank für Deinen Tipp. Das Metier ist so umfangreich (KV-Beiträge zu beachten etc.), dass wir wohl doch besser einen Anwalt hinzuziehen werden. Steuererklärung war für mich immer ein MUSS, weil ich stets Geld zurück bekam - mal sehen, wie sich das weiter entwickelt...
Viele Grüße

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"Pat64"

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Können Sie denn von Ihrem Geld auch die Krankenkasse Ihres Partners finanzieren?
Denke mal, es wird weiterhin aufstockend AlgII gezahlt werden. Die Wohnkosten müssen Sie ja auch nicht alleine tragen.
Aber: Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird die Steuerrückzahlung als Einkommen gewertet und voll auf das AlgII angerechnet.

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