Hat der Arbeitgeber die jetzige Lohnabrechung mit der davorigen verrechnet?

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
niggershock
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat der Arbeitgeber die jetzige Lohnabrechung mit der davorigen verrechnet?

Hallo mal eine Frage an Euch/Ihnen !

Meine Frau und ich haben geheiratet am 05. Juli diesen Jahres ( 2008 ).

Ich bin in die Steuerklasse 3 und meine Frau ist in der Steuerklasse 5.

Bei der letzen Abrechnung vom Juli habe ich folgerichtig mein Geld nach der neuen Steuerklasse 3 ausgezahlt bekommen.

Meine Frau hat aber ihr Geld vom Arbeitgeber noch nach der alten Steuerklasse 1 erhalten gehabt, richtig wäre aber die Steuerklasse 5 gewesen.

Nun haben wir heute unser Geld erhalten für den abgelaufenen Monat ( August).

Ich wieder richtig nach Steuerklasse 3 und meine Frau hat wesentlich weniger Geld ausgezahlt bekommen. Nach der Steuerklasse 5 wären es über 100 Euro mehr gewesen.

Woran liegt das ? Hat nun der Arbeitgeber die jetzige Lohnabrechung mit der davorigen verrechnet, da er bei der vorletzen noch fälschlicherweise nach Steuerklasse 1 ausgezahlt hat ? Und deshalb gab es diesen Monat weniger Geld ?

Vielen Dank für Eure/Ihre Antwort.

Liebe Grüße aus Gießen
Michael P.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Davon ist auszugehen. Dazu sollten Sie den Gehaltszettel der Frau mal kontrollieren, da steht sowas drin.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.330 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen