Hat ein Widerspruch zum ESt-Bescheid aufschiebende Zahlungswirkung?

28. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
mareje
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat ein Widerspruch zum ESt-Bescheid aufschiebende Zahlungswirkung?

hallo,

ich werde ja auch für 2007 den Weg zur Arbeit ab dem 1. Kilometer ansetzen. Voraussichtlich wird das FA aber erst ab dem 21. km dies akzepieren (ich fahre täglich 55 km einfache Entfernung).
Natürlich werde ich da in Widerspruch gehen, evtl wird diese Regelung ja noch dieses Jahr aufgehoben.

Hat dieser Widerspruch dann eine aufschiebende Wirkung der Zahlung des FA? Denn aufgrund meiner hohen Werbungskosten bekomme ich jedes Jahr etwas wieder.
Oder bekomme ich dann trotzdem schon vom FA den geringeren Betrag ausgezahlt und dann evtl später den Restbetrag?

Kann man eine generelle Aussage treffen, wie lange so ein Widerspruch in Bearbeitung ist?

Danke für eure Antworten!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17593x hilfreich)

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Speziell in diesem Fall wird die Bearbeitung des Einspruchs mindestens so lange dauern, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt. Wenn das urteil so ausfällt, wie die große Mehrheit der Experten es erwartet, dann gibt es später eine Nachzahlung. Das wird nach dem Urteil des BVerfG aber auch noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

Ich gehe allerdings davon aus, dass gar kein Einspruch notwendig ist, da der Steuerbescheid in diesem Punkt ohnehin für vorläufig erklärt wird.

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