Folgender Fall :
Ein Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 2704 EUR und wurde zum 30.06.2020 gekündigt. Er bekam Urlaubsgeld in Höhe von 803 EUR und die Abfindung, die der MItarbeiter kriegt sollte mit dem Juni-Gehalt überwiesen werden.
Im Abfindungsrechner online hat dieser nachgerechnet und rausgefunden, dass er eigentlich mehr Netto haben sollte. Ausgezahlt vom früheren Arbeitgeber wurden ,,nur" ca. 64 Tausend inkl. das Gehalt vom Juni.
Die Angaben sind :
Steuerjahr 2020
Abfindung : 98 540 EUR
Jahresbrutto : 17.027 EUR ( 6x 2704 EUR + 803 EUR )
Entgeltersatzleistungen : 0 EUR
Kirchensteuer : Nein
Ehegattensplittung : Nein
Bei der Netto-Abfindungssumme komme ich auf 68 182,38 EUR. Ist dies korrekt berechnet ?
Hat hier der Arbeitgeber zu hohe Steuern abgeführt ?
20. Juli 2020
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Frage vom 20. Juli 2020 | 20:51
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat hier der Arbeitgeber zu hohe Steuern abgeführt ?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2020 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Bei der Netto-Abfindungssumme komme ich auf 68 182,38 EUR. Ist dies korrekt berechnet ?
Nein, der AG muss die Steuer für die Abfindung auf Basis 12x 2704 EUR + 803 EUR berechnen. Sollte man in der zweiten Jahreshälfte tatsächlich kein Einkommen haben, dann muss man sich die Differenz über die Steuererklärung zurück holen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 21. Juli 2020 | 00:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Wenn allerdings der ausscheidende Arbeitnehmer erklärt, dass er beabsichtigt, in dem Jahr kein weiteres Arbeitsentgelt erzielen zu wollen, verbleibt es beim bereits erzielten Arbeitsentgelt (vgl. R 39b.6 LStR 2015).
Diese Erklärung hätte der AN aber vor der Gehaltsabrechnung abgeben müssen.
Sollte der AN dann doch Einnahmen erzielen und sei es ALG oder eine Rente, dann wäre in so einem Fall im Rahmen der Steuererklärung mit einer Nachzahlung zu rechnen.
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