Guten Abend,
ich werde ein paar Straßen weiter umziehen, da mein Hauptmieter die Wohnung (es war abgesprochen) gekündigt hat und ich als Untermieter die Wohnung verlassen werde. Ich werde Hauptmieter einer neuen Wohnung und die Entfernung zum Arbeitsplatz bleibt in etwa gleich, geringfügig besser am neuen Ort.
Mich würde interessieren, ob ich die umzugskosten absetzen kann und falls ja, ob es sich um Werbungskosten (Pauschale von 764€) oder um eine Haushaltsnahe Dienstleistung handelt?
Vielen DAnk!
(Hauptmieter kündigt) - Umzug - Werbungskosten oder Haushaltsnahe Dienstleistungen?
10. August 2019
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Frage vom 10. August 2019 | 11:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
(Hauptmieter kündigt) - Umzug - Werbungskosten oder Haushaltsnahe Dienstleistungen?
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#1
Antwort vom 10. August 2019 | 15:13
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatMich würde interessieren, ob ich die umzugskosten absetzen kann und falls ja, ob es sich um Werbungskosten (Pauschale von 764€ oder um eine Haushaltsnahe Dienstleistung handelt? :
Letzteres ist möglich. Warum es keine Werbungskosten sind, haben Sie bereits selbst begründet.
#2
Antwort vom 10. August 2019 | 15:13
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatMich würde interessieren, ob ich die umzugskosten absetzen kann und falls ja, ob es sich um Werbungskosten (Pauschale von 764€ oder um eine Haushaltsnahe Dienstleistung handelt? :
Letzteres ist möglich. Warum es keine Werbungskosten sind, haben Sie bereits selbst begründet.
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#3
Antwort vom 29. September 2019 | 10:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
Sind haushaltsnahe Dienstleitstungen lediglich Dienstleistungen (Haushaltshilfe, Umzugsunternehmen) oder würde auch die Automiete beim Umzugswagen, Sprit, Speerung des Parkplatzes etc. darunterfallen?
Vielen Dank!
#4
Antwort vom 29. September 2019 | 20:50
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
Die genannten Kosten würde ich nicht dazuzählen, sondern nur die Lohnkosten eines Umzugsunternehmens.
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