Beispiel:
Ein Haus bekommt einen neuen Außenanstrich:
6.000 € inkl. MwSt.
1/3 ist vermietet
2/3 werden privat genutzt
Wie rechnet das FA?
Darf man in diesem Beispiel 2.000 € steuerlich geltend machen?
Darf man vom Rest haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?
Danke
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Haus-Anstrich St. bei Nutzung privat u. vermietet
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Darf man in diesem Beispiel 2.000 € steuerlich geltend machen?
Ja.
Darf man vom Rest haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?
Nö. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen wäre hier das Stichwort. Das beschränkt sich auf 20 % der Arbeitskosten, hier also vermutlich so 800 Euro. Die werden dann aber 1 zu 1 von der zu zahlenden Steuer abgezogen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
hier also vermutlich so 800 Euro.
Die Vermutung würde ich nicht unterschreiben, da Farbe auch Geld kostet.
Der Fragesteller kann 2/3 der in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkosten als Handwerkerkosten gelten machen, sowie 1/3 der Gesamtkosten als Werbungskosten bei der Vermietung.
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Danke
Beispiel jetzt aufgeteilt:
Gesamtkosten Malerarbeiten außen: 6.000 € inkl. MwSt.
a) Davon 1/3 - 2.000 € normal steuerlich geltend machen, wegen Vermietung
b) Von 4.000 € den handwerklichen Anteil, aus der Rechnung ersichtlich, (ohne Material) von der Steuerschuld abziehen, haushaltsnahe Handwerkerleistung.
z.B. 3.500 € (ohne Material, rein handwerklich) davon 20% = 700 €
Ist es so korrekt?
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Die Vermutung würde ich nicht unterschreiben, da Farbe auch Geld kostet.
Ja, korrekt - dann eher so 600 Euro.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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