Haus-Anstrich St. bei Nutzung privat u. vermietet

29. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
JDRB
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus-Anstrich St. bei Nutzung privat u. vermietet

Beispiel:

Ein Haus bekommt einen neuen Außenanstrich:
6.000 € inkl. MwSt.

1/3 ist vermietet
2/3 werden privat genutzt

Wie rechnet das FA?

Darf man in diesem Beispiel 2.000 € steuerlich geltend machen?
Darf man vom Rest haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen?

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Darf man in diesem Beispiel 2.000 € steuerlich geltend machen? Ja.
Darf man vom Rest haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen? Nö. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen wäre hier das Stichwort. Das beschränkt sich auf 20 % der Arbeitskosten, hier also vermutlich so 800 Euro. Die werden dann aber 1 zu 1 von der zu zahlenden Steuer abgezogen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
hier also vermutlich so 800 Euro.


Die Vermutung würde ich nicht unterschreiben, da Farbe auch Geld kostet.

Der Fragesteller kann 2/3 der in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkosten als Handwerkerkosten gelten machen, sowie 1/3 der Gesamtkosten als Werbungskosten bei der Vermietung.

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" "

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#3
 Von 
JDRB
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

Beispiel jetzt aufgeteilt:
Gesamtkosten Malerarbeiten außen: 6.000 € inkl. MwSt.

a) Davon 1/3 - 2.000 € normal steuerlich geltend machen, wegen Vermietung

b) Von 4.000 € den handwerklichen Anteil, aus der Rechnung ersichtlich, (ohne Material) von der Steuerschuld abziehen, haushaltsnahe Handwerkerleistung.

z.B. 3.500 € (ohne Material, rein handwerklich) davon 20% = 700 €

Ist es so korrekt?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Die Vermutung würde ich nicht unterschreiben, da Farbe auch Geld kostet. Ja, korrekt - dann eher so 600 Euro.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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