Hallo,
meiner Frau und mir gehört ein gemeinsames Grundstück, welches wir eigenfinanziert gekauft haben. Ich möchte auf diesem Grundstück ein kleines Haus errichten, es soll allein von mir per Kredit finanziert werden, Eigenkapital soll allein meine Grundstückshälfte sein (plus ggf. etwas von meinem Eigenkapital), meine Frau soll nicht mitbürgen.
Ich möchte dieses Haus per ordentlichem Mietvertrag, welcher einem Fremdvergleich statt hält, an meine Frau vermieten. Die Mieteinkünfte möchte ich gegen Kreditzinsen, Wertverlust, Instandhaltung, etc. gegenrechnen. Wohnen werden wir und die Kinder in einem anderen Haus auf einem anderen Grundstück.
Meine Frau möchte in dem Haus eine Praxis betreiben und ihre Mietkosten als Betriebsausgaben absetzen. Die Praxiseinnahmen werden die Mietausgaben bei weitem überragen.
Welche Probleme kann es mit einem solchen Steuersparkonstrukt geben? Ich habe Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass das Grundstück uns beiden gehört.
Wegen des Problems der stillen Reserve kommt für uns ein Übergang des Hauses in das Betriebsvermögen meiner Frau definitiv nicht in Betracht.
Haus an Ehefrau als Praxis vermieten
23. Juni 2016
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Frage vom 23. Juni 2016 | 19:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus an Ehefrau als Praxis vermieten
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#1
Antwort vom 24. Juni 2016 | 11:42
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Es spricht m.E. nichts dagegen..deine Frau hat Betriebsausgaben und du kannst die Afa gegen die Mieteinnahmen rechnen..
#2
Antwort vom 24. Juni 2016 | 13:00
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Wenn das Grundstück beiden zur Hälfte gehört, gehört auch ein darauf errichtetes Gebäude zivilrechtlich beiden zur Hälfte. Der EM muss steuerlich gesehen wirtschaftliches Eigentum an der Gebäude-Hälfte der EF erlangen, damit das gewünschte Ergebnis erzielt wird. Das halbe Grundstück der EF wird m.E. ohnehin BV. Um eine fachkundige Beratung (Stichwort "Gebäude auf fremden Grund und Boden") kommt man nicht herum.
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#3
Antwort vom 24. Juni 2016 | 13:23
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 87x hilfreich)
ZitatWenn das Grundstück beiden zur Hälfte gehört, gehört auch ein darauf errichtetes Gebäude zivilrechtlich beiden zur Hälfte. Der EM muss steuerlich gesehen wirtschaftliches Eigentum an der Gebäude-Hälfte der EF erlangen, damit das gewünschte Ergebnis erzielt wird. Das halbe Grundstück der EF wird m.E. ohnehin BV. Um eine fachkundige Beratung (Stichwort "Gebäude auf fremden Grund und Boden") kommt man nicht herum. :
Absolut korrekt!
Um die Problematik Gebäude auf fremdem GruBo, Drittaufwand, anteiliges BV bei EF u.s.w. zu vermeiden wäre zu überlegen, dass die EF ihre (ideelle) Hälfte des noch unbebauten Grundstücks an den EM unentgeltlich überträgt oder verkauft. Welche Variante der beiden die bessere ist muss man individuell schauen (Schenkung vs. §23 etc.). Hinweis vorab: Grunderwerbsteuer würde hier nicht entstehen, weder bei Verkauf noch bei Schenkung.
-- Editiert von D_8699 am 24.06.2016 13:24
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