Haus m. Nießbrauch verkauft -Erbschaftssteuer?

8. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
TobyH
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 41x hilfreich)
Haus m. Nießbrauch verkauft -Erbschaftssteuer?

Hallo,
es wurde 2002 ein Haus auf den Sohn übertragen, das nun verkauft werden soll.
Die Mutter hat ein Nießbrauchsrecht.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es jetzt hinsichtlich der Erbschaftssteuer?

Es soll vorraussichtlich eine Eigentumswohnung von einem Teil des Erlöses gekauft werden, ist es günstig,wenn das Nießbrauchsrecht auf diese Immobilie übertragen wird?

Welche Möglichkeiten gibt es?
An wen sollte ich mich bei weiterführenden Fragen wenden. Rechtsanwalt, Steuerberater und was wird das Ganze ungefähr kosten`?

Vielen Dank für Eure Hinweise

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wer soll denn den Verkaufserlös erhalten?

Völlig unproblematisch ist es, wenn die Mutter für die Aufgabe ihres Nießbrauchrechtes angemessen bezahlt wird und der Sohn den Rest des Kaufpreises erhält. Dann ist es ein ganz normaler Kaufvertrag, für den keine Schenkungssteuer anfällt.

Die Bezahlung muss dabei nicht unbedingt in Geld erfolgen, sondern kann auch durch andere angemessene Gegenleistungen vorgenommen werden, z.B. Gewährung eines Nießbrauchrechtes an einer anderen Immobilie, auch einer Kombination mit einer Geldzahlung.

Angemessen ist ein anderes Nießbrauchrecht dann, wenn es den gleichen Wert hat. Der Wert wird aus dem Alter der Inhaberin des Nießbrauchrechtes und dem Mietwert ermittelt. Differenzen in den Werten gelten als Schenkung.

Problematisch wird das nur, wenn der Umfang der Schenkungen die steuerlichen Freibeträge überschreitet.

Für eine Schenkung vom Sohn an die Mutter gilt dabei ein Freibetrag von 100.000€. Für eine Schenkung in umgekehrter Richtung gilt ein Freibetrag von 400.000€. Es werden jeweils alle Schenkungen und Erbschaften innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren zusammen gerechnet.

Steuerrechliche Fragen beantwortet am besten der Steuerberater.

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#2
 Von 
TobyH
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 41x hilfreich)

Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort.

Eine Sache beschäftigt mich noch:
Der Nießbraucher ist ja damit auch "wirtschaftlicher Eigentümer".

Steht dem Sohn trotz dieser Begrifflichkeit der Verkaufserlös zu?
Dies ist wichtig zu erfahren, falls Hartz 4 von der Mutter beantragt und das Vermögen erfragt wird.

-- Editiert am 16.04.2009 21:29

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