Hallo, folgender Sachverhalt hoffe es ist verständlich
Oma ist im Altersheim und möchte ihr Haus an der Enkel verkaufen.
Der Verkaufspreis wird nach dem Ableben der Oma zu je 1/3 an die Kinder vererbt werden.Ein Erbe hiervon ist die Mutter des Enkels welche auf Ihren Anteil vorab verzichten möchte.
Da das Haus später vermietet werden soll wäre es von Vorteil wenn das Haus für die vollen Preis verkauft werden würde und anschließend sofort 1/3 des Beitrags als Schenkung von der Oma an den Enkel zurück fließen würde so das letztendlich auch nur 2/3 des Preises bezahlt werden müssten.
Ist sowas möglich bzw was gäbe es zu beachten? Der Preis des Hauses beträgt ca 240t € so das es vom Steuerfreibetrag bei einer Schenkung kein Problem sein sollte.
Danke vorab!!!
Haus von Oma kaufen-einige Fragen?!
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatDer Verkaufspreis wird nach dem Ableben der Oma zu je 1/3 an die Kinder vererbt werden. :
Zitatund anschließend sofort 1/3 des Beitrags als Schenkung von der Oma an den Enkel zurück fließen würde so das letztendlich auch nur 2/3 des Preises bezahlt werden müssten. :
Wenn Sie nichts Illegales mit Ihrer Oma vorhaben, widerspricht sich das. Ansonsten wäre das möglich.
Warum vererbt oder schenkt Ihre Oma nicht direkt 1/3 an Sie?
Warum vererbt oder schenkt Ihre Oma nicht direkt 1/3 an Sie?
Die steuerliche Abschreibung bei der anschliessenden Vermietung erhöht sich dementsprechend wenn der der Kaufpreis dementiert um 1/3 höher ist.
Deshalb die Schenkung danach...
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Das bezog sich darauf, dass offenbar der Umweg über Ihre Mutter gegangen wird, die auf das Erbe erst verzichten würde.
Ansonsten ist mir die Motivation der Reihenfolge natürlich bewusst.
Da werfe ich mal den § 42 AO in den Raum.
ZitatDa werfe ich mal den § 42 AO in den Raum. :
Gedacht habe ich auch daran. Jedoch hieß es im ersten Satz noch, dass der Kaufpreis erst nach dem Ableben an die Erben (und zwar an alle) verteilt werde.
Ich könnte mir daher vorstellen, dass es eine zulässige Gestaltung wäre. Habe aber auch nicht nach bisheriger Rechtsprechung geschaut.
Zitat:Jedoch hieß es im ersten Satz noch, dass der Kaufpreis erst nach dem Ableben an die Erben (und zwar an alle) verteilt werde.
Wenn der Kaufpreis erst nach dem Ableben der Oma zurückfließt, dann halte ich die Gestaltung auch für zulässig.
Ich hatte es jedoch so verstanden, dass 1/3 an den Enkel sofort zurückfließen soll. Schließlich steht dort „Schenkung."
Ja, da machte der TO widersprüchliche Angaben (s. #2).
Hallo zusammen,
ich probiere es mal so vielleicht klären sich so die restlichen Fragen?!?
Ist folgender Ablauf möglich:
Normtartermin ist am 1.1.bei dem der Enkel für den vollen Preis von 240t€ das Haus der Oma kauft. Dort wird auch die Bezahlung zum 1.3.festgelegt.
Am 1.2. schenkt die Oma dem Enkel 80t€ bzw veranlasst das diese 80t€ zum 1.3. nicht fällig werden und sich der Preis somit auf 160t€ reduziert.
Nach dem Ableben der Oma bekommen die 2 anderen Parteien je 80t€ und die Mutter des Enkels stellt keine Ansprüche hierzu.
Danke vorab!
Nein, so wäre der Kaufpreis 160.000 Euro.
Hier stimme ich einem Gestaltungsmissbrauch zu.
Wenn nicht tatsächlich auch 240000 Euro fließen können IMO auch keine 240000 Euro als Anschaffungskosten (und somit als Ausgangspunkt für die AfA) angesetzt werden.
ZitatNach dem Ableben der Oma bekommen die 2 anderen Parteien je 80t€ und die Mutter des Enkels stellt keine Ansprüche hierzu. :
Was passiert wenn im Zeitpunkt des Todes der Oma keine 160000 € mehr da sind?
Gibt es dazu vertragliche Regelungen?
Ich könnte mir höchstens noch Vorstellen, dass mit der Oma ein Kreditvertrag über 1/3 der Summe vereinbart wird. 2/3 fließen dann tatsächlich, die andere Hälfte wird über den Kredit abgedeckt. Die Sache ist nur, dass der Kreditvertrag auch ernst gemeint sein muss und nicht dann ein Monat später doch erlassen wird. Sonst wird das Finanzamt sehr schnell hellhörig und hier noch einmal genauer nachhaken. Eine 100%ige Sicherheit, dass das alles klappt hat man jedenfalls nicht.
ZitatWas passiert wenn im Zeitpunkt des Todes der Oma keine 160000 € mehr da sind? :
Gibt es dazu vertragliche Regelungen?
Daran hatte ich auch schon gedacht. Spätestens dann ist Streit vorprogrammiert. Also sollte hier vorher definitiv geklärt werden, was die Oma will. Schließlich ist es ihr Haus!
Hi zusammen,
vielen Dank jetzt weiß ich deutlich mehr
Was die Pflegekosten der Oma angeht so hat sie genügend Rücklagen ausserhalb des Hauses.
Falls es dennoch nicht ausreichen sollte was zu 99% auszuschließen ist wird der Enkel den nötigen 1/3 Beitrag monatlich zur Pflege bezahlen.
Was den Kaufvertrag angeht so wird der Hauspreis auf 160t€ festgelegt werden wenn die ursprüngliche Variante nicht möglich ist.
Oder wäre es grundsätzlich auch möglich das Haus für 240t€ zu erwerben so das das Geld auch fließt und anschließend wieder 80t€ per Schenkung an den Enkel zurück gehen?
Somit wäre die Abschreibung wieder höher und es wäre gleichzeitig Geld für die Renovierung vorhanden.
So das wars jetzt wirklich von meiner Seite.
Danke nochmals!!!
ZitatOder wäre es grundsätzlich auch möglich das Haus für 240t€ zu erwerben so das das Geld auch fließt und anschließend wieder 80t€ per Schenkung an den Enkel zurück gehen? :
An der Variante ist IMO wenig auszusetzen.
Aber das ist doch gerade die Variante die nach § 42 AO nicht zu einer höheren AfA führt.
Die Hürden für den § 42 AO sind allerdings höher als man gemeinhin so denkt.
Wie will man denn nachweisen, dass die Schenkung in Zusammenhang mit dem Verkauf steht?
Ich würde mit diesem Sachverhalt (als Vertreter des FA) nicht vor Gericht ziehen...
Ich habe in der Praxis ganz selten einen einen -nachgewiesenen- Fall des § 42 AO erlebt. Insoweit teile ich die Ansicht von @Garfield.
Wenn man aber tatsächlich schon vor Kauf eine (Rück)schenkung plant, dann liegt aber wohl eine unzulässige Gestaltung vor.
Wenn sich Oma aber tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Schenkung entschließt, dann ist das m.E. ein separater Vorgang.
Ich würde das auch nicht als "zulässige Gestaltung" bezeichnen, da man ja nichts "gestaltet" i.S.v. "plant".
Solange man sich nicht wirklich blöd anstellt, liegt kein Fall des §42 AO vor. Schaut man sich z.B. die Rechtsprechung des BFH zu Kettenschenkungen an, so stellt man fest, dass nicht deshalb ein Fall des §42 AO vorliegt, weil das Endergebnis "geplant" war, sondern nur dann, wenn der mittlere Beschenkte/Schenker keine andere rechtliche Möglichkeit als die Schenkung hatte. Also praktisch die Schenkung unter Auflage der Weiterschenkung. Solange der Beschenkter -zumindest nach aussen hin!- mit dem Geschenk machen kann, was er/sie will, ist man aus §42 AO raus!
Solange der Kaufpreis daher nicht unter der Auflage/Bedingung der Rückschenkung gezahlt wird, tut man sich mit §42 AO schwer.
Viel problematischer dürfte hier die erbrechtliche Seite sein, wenn Oma wirklich will, dass die anderen Kinder zu einem späteren Zeitpunkt jeweils einen Anteil von 80.000 € erhalten sollen! Das wäre aber in einem anderen als dem Steuerrechtsforum zu dikutieren!
taxpert
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