Guten Tag,
meine Eltern besitzen ein älteres Haus (inkl. Grundstück ca. 600.000€ Wert) und wollen es mir schenken. Ich plane, das Haus abzureissen und neuzubauen. 400.000€ sind steuerfrei, auf die anderen 200.000€ müssten ich also Steuer abführen. Wie ist die Situation, wenn meine Eltern das Haus selbst abreissen und mir anschließend das Grundstück (400.000€ Wert) schenken? Irgendwie kann ich zu dem von mir beschriebenen Fall keine Informationen finden.
Vielen Dank und viele Grüße,
Ben
Haus vor Schenkung abreißen
21. April 2022
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Frage vom 21. April 2022 | 10:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus vor Schenkung abreißen
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#1
Antwort vom 21. April 2022 | 11:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
ZitatWie ist die Situation, wenn meine Eltern das Haus selbst abreissen und mir anschließend das Grundstück (400.000€ Wert) schenken? :
Dann fällt keine Schenkungssteuer an.
Aber man will tatsächlich ein Haus abreißen, das noch einen Gebäudewert von 200.000€ hat?
#2
Antwort vom 21. April 2022 | 11:17
Von
Status: Weiser (17023 Beiträge, 5898x hilfreich)
Da das Gebäude abgerissen werden soll hat es anscheinend keinen Wert mehr. Im Gegenteil, durch den Abriss würde der Geländewert gesteigert werden. Aus den 600.000€ würden dann evtl. sogar 700.000€ werden und man würde dann also auf ca. 300.000€ Steuern zahlen müssen. Keine gute Idee!
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#3
Antwort vom 21. April 2022 | 11:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber man will tatsächlich ein Haus abreißen, das noch einen Gebäudewert von 200.000€ hat? :
Klingt auf den ersten Blick komisch - das stimmt. Bedenkt man aber, wieviel Zeit und Geld ich in eine Sanierung stecken müsste wäre ein Abriss aus meiner Sicht her sinnvoller. Leider sind auf dem freien Markt hier keine alternativen Grundstücke verfügbar.
ZitatDann fällt keine Schenkungssteuer an. :
Danke für diese Aussage, dann wäre dies hier ein gangbarer Weg.
ZitatDa das Gebäude abgerissen werden soll hat es anscheinend keinen Wert mehr. Im Gegenteil, durch den Abriss würde der Geländewert gesteigert werden. Aus den 600.000€ würden dann evtl. sogar 700.000€ werden und man würde dann also auf ca. 300.000€ Steuern zahlen müssen. Keine gute Idee! :
Es sind ca. 980m² Grundstücksfläche und laut Bodenrichtwerttabelle der Stadt liegt der Preis bei 400€/m². Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass der tatsächliche Verkehrswert des Grundstücks weit davon abweicht.
-- Editiert von BenTT am 21.04.2022 11:33
#4
Antwort vom 21. April 2022 | 11:35
Von
Status: Student (2374 Beiträge, 632x hilfreich)
Der Sachverhalt gibt es aber anders vor!ZitatDa das Gebäude abgerissen werden soll hat es anscheinend keinen Wert mehr. :
Passiert -zumindest bei uns!- seit Jahren ständig! Das alte, jedoch wirtschaftlich noch nicht verbrauchte, EFH/ZFH wird platt gemacht, weil man auf dem Grundstück locker 3 oder mehr Doppelhäuser errichten kann!ZitatAber man will tatsächlich ein Haus abreißen, das noch einen Gebäudewert von 200.000€ hat? :
Die Abrisskosten selber dürften dann jedoch steuerlich unwirksam verpuffen. D.h., je nach der weiteren Gestaltung kann das sinnvoll sein, aber auch ein Pyrrhussieg!ZitatWie ist die Situation, wenn meine Eltern das Haus selbst abreissen :
taxpert
#5
Antwort vom 21. April 2022 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
ZitatEs sind ca. 980m² Grundstücksfläche und laut Bodenrichtwerttabelle der Stadt liegt der Preis bei 400€/m². Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass der tatsächliche Verkehrswert des Grundstücks weit davon abweicht. :
Für die Schenkungssteuer erfolgt die Bewertung des Grundstücks nach dem Bewertungsgesetz und da gilt der Bodenrichtwert.
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