Hallo zusammen,
eine Frage zur Schenkungssteuer hätte ich, die ja eng mit der Erbschaftssteuer verknüpft ist. Ich bin verheiratet, Zugewinngemeinschaft, und habe mein Haus mit in die Ehe gebracht. Das verkaufe ich nun und wir möchten ein Grundstück kaufen und neu bauen. Unter Eheleuten beträgt der Freibetrag für eine Schenkung/das Erbe 500.000 €. Um später mal Erbschaftssteuer zu sparen würde ich meiner Frau heute diesen Betrag schenken und wir kaufen das Grundstück gemeinsam und stehen dann auch gemeinsam im Grundbuch (je einhalb Anteil). Anschließend baue ich das Haus hauptsächlich von meinem Geld plus dem Rest, der von den geschenken 500.000 vom Grundstückskauf noch übrig geblieben ist. Ich vermute jedoch, dass das Haus dann quasi automatisch uns im gleichen Verhältnis gehört wie das Grundstück, auf dem es steht, weil ein Haus nun mal immer dem gehört, auf dessen Grundstück es steht (lassen wir mal „Erbpacht" beiseite).
Frage: Wie verhält es sich mit dem Betrag, den der Hausbau über den Schenkungsbetrag hinaus gekostet hat? Wäre dieser Betrag dann schenkungssteuerpflichtig? Könnte ich meiner Ehefrau alternativ ein Darlehn über diesen Betrag gewähren (um ihr den Rest in 10 Jahren zu schenken)?
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!
-- Editiert von Moderator topic am 17. März 2024 18:50
-- Thema wurde verschoben am 17. März 2024 18:50
Hausbau auf gemeinsamem Grundstück, nur einer bezahlt. Schenkungssteuer?
17. März 2024
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Frage vom 17. März 2024 | 12:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausbau auf gemeinsamem Grundstück, nur einer bezahlt. Schenkungssteuer?
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#1
Antwort vom 17. März 2024 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (48392 Beiträge, 17073x hilfreich)
Das Haus einschl. Grundstück kostet mehr als 1 Mio. €? Wenn nicht, wo ist das Problem?
Und wenn es mehr als 1 Mio. € sind, dann wird das vollständig aus vorhandenem Vermögen gezahlt?
-- Editiert von User am 17. März 2024 16:40
#2
Antwort vom 17. März 2024 | 16:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Haus einschl. Grundstück kostet mehr als 1 Mio. €? Wenn nicht, wo ist das Problem? :
Genau
ZitatUnd wenn es mehr als 1 Mio. € sind, dann wird das vollständig aus vorhandenem Vermögen gezahlt? :
Richtig. Aus dem Erlös des vorherigen Hausverkaufs.
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#3
Antwort vom 17. März 2024 | 17:32
Von
Status: Unbeschreiblich (124176 Beiträge, 40333x hilfreich)
Wenn es einen Finanziellen Mehrbedarf gibt
A) zahlt der Mann den Rest und man passt die Anteile im Grundbuch an
B) besorgt sich die Frau das fehlende Geld von irgendwo
Sollte der Mann als Kreditgeber auftreten, sollte man beachten, dass der Drittvergleich eingehalten wird.
#4
Antwort vom 17. März 2024 | 18:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatA) zahlt der Mann den Rest und man passt die Anteile im Grundbuch an :
B) besorgt sich die Frau das fehlende Geld von irgendwo
Falls die beiden Optionen nicht zum Tragen kommen, hätte ich Recht mit meiner Vermutung, dass Schenkungssteuer für den Betrag anfallen würde, der über 50% der Baukosten hinausgeht?
#5
Antwort vom 17. März 2024 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (124176 Beiträge, 40333x hilfreich)
Zitathätte ich Recht mit meiner Vermutung, dass Schenkungssteuer für den Betrag anfallen würde, der über 50% der Baukosten hinausgeht? :
Würde ich so sehen.
#6
Antwort vom 17. März 2024 | 22:36
Von
Status: Unbeschreiblich (48392 Beiträge, 17073x hilfreich)
ZitatFalls die beiden Optionen nicht zum Tragen kommen, hätte ich Recht mit meiner Vermutung, dass Schenkungssteuer für den Betrag anfallen würde, der über 50% der Baukosten hinausgeht? :
Nach erneuter Prüfung unterliegt der Fall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs, 4a ErbStG.
Es fällt daher keine Schenkungssteuer an.
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