Hausbau und Homeoffice in der Einkommenssteuer

4. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bennyksal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausbau und Homeoffice in der Einkommenssteuer

Hallo zusammen,

für die Steuererklärung 2023;

- Wir haben in 2023 ein neues Haus gebaut
- Ihr "gehört es"
- Ich zahle einen Beitrag, genau wie sie - damit werden alle Kosten gedeckt
- Es gibt aktuell keinen Mietvertrag o.ä. wir wohnen halt gemeinsam hier - Überschreibung ist mit Hochzeit abgedacht, da Eltern vorzeitig eine Schenkung des Grundstücks geleistet haben

Wie wird nun die Homeofficesache korrekt angegeben?

Wir haben jeder ein komplett eingerichtetes Büro.
Wobei ich Vollzeit (bis auf Außerhaustätigkeiten teilweise 1x die Woche) und
Sie in der Woche 2x im Homeoffice ist.

Ihr Büro ist im Dachgeschoss und besteht aus Schrägen Wänden. Wie wird hier berechnet?

Danke euch und beste Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(438 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat (von Bennyksal):
Wie wird nun die Homeofficesache korrekt angegeben?
5 EUR Homeofficepauschale.

Sie haben ja scheinbar einen regulären Arbeitsplatz beim Arbeitgeber.

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#2
 Von 
Bennyksal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

Teils teils.
Ich selbst bin zu 100 Prozent im Homeoffice.

Sie ist mindestens 2 Tage im HO - m.E. Könnten doch dann auch 1200€ maximal als Werbekosten angesetzt werden.

Wie verhält es sich dann mit Dingen wie Abschreibung, Zinsaufwendungen, Ausstattung, Strom, Wasser etc.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
5 EUR Homeofficepauschale.

In 2023 sind es pauschal 1.260 Euro.

Zitat (von Bennyksal):
Könnten doch dann auch 1200€ maximal als Werbekosten angesetzt werden.

Siehe oben.

Zitat (von Bennyksal):
Wie verhält es sich dann mit Dingen wie Abschreibung, Zinsaufwendungen, Ausstattung, Strom, Wasser etc.

Darin berücksichtigt.

Zitat (von Bennyksal):
Ich selbst bin zu 100 Prozent im Homeoffice.

Ist es auch der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit?
Offenbar sind Sie auch im Außendienst tätig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Bennyksal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist definitiv der Mittelpunkt - im Außendienst ca. 1 mal die Woche.. wenn es hoch kommt.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von Bennyksal):
Das ist definitiv der Mittelpunkt - im Außendienst ca. 1 mal die Woche.. wenn es hoch kommt.

Der Mittelpunkt ist allerdings nicht nach quantitativen, sondern qualitativen Gesichtspunkten zu bestimmen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
Bennyksal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Qualitativ findet alles über Telefon und am Rechner statt.

Ansonsten sind die Besuche eher zu Jahresgesprächen o.ä.
Die Basis für diese Gespräche wird demnach im HO gelegt.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

5 EUR Homeofficepauschale. Die Pauschale liegt seit 2023 bei 6 Euro.
In 2023 sind es pauschal 1.260 Euro. Nur, wenn man wirklich 210 Tage im HO ist - das ist eine Tages- und keine Jahrespauschale.
-- Editiert von User am 5. April 2024 17:37

-- Editiert von User am 5. April 2024 18:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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