Guten Tag,
ich hatte diese Tage einen Geschirrspüler reparieren lassen, der zu einem Komplettpreis ausgeführt wurde. Dieser Betrag stand auch auf der Rechnung. Ich reklamierte beim Handwerker und bat um eine Rechnung, in die Arbeitskosten und die Materialkosten getrennt aufgeschlüsselt sind.
Anstelle einer Rechnung erhielt ich nur ein Schreiben, dass in diesem Komplettpreis soundsoviel Materialkosten und soundsoviel Arbeitskosten enthalten sind.
Ergänzend sollte ich dieses Schreiben mit der Rechnung meiner Steuererklärung beilegen.
Wird das Finanzamt diese "Rechnung" anerkennen oder soll ich doch auf eine detailierte Rechnung pochen?
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Haushaltsnahe Dienstleistung - Wird das Finanzamt diese "Rechnung" anerkennen?
28. April 2013
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Frage vom 28. April 2013 | 17:36
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 34x hilfreich)
Haushaltsnahe Dienstleistung - Wird das Finanzamt diese "Rechnung" anerkennen?
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#1
Antwort vom 28. April 2013 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Das Finanzamt wird die Rechnung anerkennen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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