Hallo liebes Forum!
Wir sind letztes Jahr im August in die eigenen vier Wände gezogen.
Jetzt sitzen wir vor der Steuererklärung beim Thema Handwerkskosten und Haushaltsnahe Dienstleistungen.
Absetzen möchten wir:
Neue Elektrik & Renovierung Fußboden Wohnzimmer & Renovierung Fußböden Obergeschoss.
Wir kommen dabei auf 6.255€ - also 255€ über der Grenze von 6.000€.
Gibt es die Möglichkeit ein Teil davon als Haushaltsnahe Dienstleistungen anzusetzten?
(z.B.: Das Verlegen von Laminat im Obergeschoss)
Außerdem möchten wir noch die Nebenkostenabrechnung von unserer Mitwohnung absetzten. Da gibt unter anderem die Punkte Gasthermenwartung und Schornsteinfeger.
Wie sieht es das aus mit Handwerkskosten oder Haushaltsnahen Dienstleistungen? (Handwerkskosten sind ja schon beim Limit) Ich habe gehört das Schornsteinfeger auch als HHN Dienstleistungen anerkannt werden.
Und nun die letzte Frage:
Wir haben die Nebenkostenabrechnung für unsere Mietwohnung von 2018 erst letztes Jahr Ende Mai bekommen. Haben aber unsere Lohnsteuererklärung bereits im Anfang März abgegeben. Können wir diese jetzt trotzdem noch einreichen?
Gleiches gilt für die Nebenkostenabrechnung von 2019 - diese müsste in den nächsten Wochen bei uns eingehen. Sollen wir warten oder wird diese auch noch im nächsten Jahr vom Finanzamt akzeptiert?
Vielen Dank vorab für die Hilfe !!
Haushaltsnahe Dienstleistung und/oder Handwerkerkosten
11. Mai 2020
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Frage vom 11. Mai 2020 | 16:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haushaltsnahe Dienstleistung und/oder Handwerkerkosten
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#1
Antwort vom 11. Mai 2020 | 18:50
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Ein Blick in die Anlage zum BMF-Schreiben zum §35a EStG schafft Klarheit!
taxpert
Und jetzt?
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