Hallo,
ich habe eine kleine Eigentumswohnung vermietet.
Mit der Jahresabrechnung der Hausverwaltung über alle Kosten werden mir auch haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerkerleistungen) bescheinigt.
Diese Gesamt-Belastung setze ich bei meinen Mieteinnahmen direkt ab, sodaß ich dadurch weniger Gewinn bzw. Überschuss aus dieser Vermietung habe.
Nun meine Frage: Darf ich dennoch diese haushaltsnahen Dienstleistungen zusätzlich noch als Handwerkerleistung seperat aufführen und damit die "normale" Steuervergünstigung dafür in Anspruch nehmen?
Vermutlich kann ich das nur einmal
geltend machen.
Kann mir darüber jemand Auskunft geben?
Vielen Dank im voraus.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Handwerkerrechnung
27. Mai 2010
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Frage vom 27. Mai 2010 | 12:06
Von
Status: Schüler (330 Beiträge, 171x hilfreich)
Haushaltsnahe Dienstleistungen Handwerkerrechnung
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#1
Antwort vom 27. Mai 2010 | 12:24
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1113x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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