Haushaltsnahe Dienstleistungen

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hallo! Ich habe soeben die Rechnung unseres Schornsteinfegers erhalten. Diese ist nach § 35a Abs. 2 EStG ausgestellt. Soweit ich § 35a verstehe, müssten Schornsteinfegerarbeiten, soweit es sich um reine Arbeitskosten handelt, doch auch zu 20% auf Antrag von der Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen werden können. Ist das so richtig?

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3 Antworten
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#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Danke für die Antwort, Eugenie,

da haushaltsnahe Dienstleistungen sich aber auch schon 2007 steuermindernd auswirken konnten, müssten doch in 2007 bezahlte Schornsteinfegerrechnungen auch für 2007 schon absetzbar sein, oder?

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