Hallo! Ich habe soeben die Rechnung unseres Schornsteinfegers erhalten. Diese ist nach § 35a Abs. 2 EStG ausgestellt. Soweit ich § 35a verstehe, müssten Schornsteinfegerarbeiten, soweit es sich um reine Arbeitskosten handelt, doch auch zu 20% auf Antrag von der Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen werden können. Ist das so richtig?
Haushaltsnahe Dienstleistungen
11. Februar 2008
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Frage vom 11. Februar 2008 | 14:33
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 585x hilfreich)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
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#2
Antwort vom 11. Februar 2008 | 20:11
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 585x hilfreich)
Danke für die Antwort, Eugenie,
da haushaltsnahe Dienstleistungen sich aber auch schon 2007 steuermindernd auswirken konnten, müssten doch in 2007 bezahlte Schornsteinfegerrechnungen auch für 2007 schon absetzbar sein, oder?
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