Haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung geltend machen?

7. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mia59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung geltend machen?

Lt. § 35a EstG kann man haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen. Derzeit bin ich mit meiner Steuererklärung für 2006 beschäftigt. Kann ich darin Hausmeisterleistungen u.a. aus der Betriebskostenabrechnung 2005 geltend machen?
Ich wohne in einer Mietwohnung. Wir haben einen Reinigungsservice für den Hausflur, würde ja - wie ich irgendwo gelesen habe - neben Schneereinigungsarbeiten eigentlich auch darunter fallen.
Wenn es möglich wäre, dies anzugeben, würde ich meine Wohnungsgenossenschaft um genaue Daten bezüglich dieser Dienstleistungen bitten.

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"Mia"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Ja, derartige Kosten kannst Du angeben, allerdings nur den Lohnkostenanteil.

Das fällt entweder unter haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigungsservice) oder unter Handwerkerleistungen (z.B. Hausmeister).

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#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Die OFD Hannover hat dazu wie folgt einen Fragenkatalog FAQ erstellt. Dort ist auch ein BMF Schreiben zu finden:

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C34033980_N9590_L20_D0_I636.html

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#4
 Von 
moppelchen
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 18x hilfreich)

hallo,

man kann die kosten als haushaltsnahe dienstleistungen nur dann absetzen, wenn man bei einem reinigungsservice die rechnungen inkl. des überweisungsbeleges einreicht oder eine anmeldung bei der minijobzentrale nachweist.

barzahlungen werden in der regel nicht anerkannt. ich bin in diesem bereich tätig und hatte bereits einigen ärger aus diesem grund. Keine! barzahlungen leisten, anzahlungen sind gestattet.

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#5
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Was man alles kann, steht in dem oben von mir verlinktem Beitrag der OFD Hannover.

Nicht, dass hier etwas durcheinandergebracht wird.


___

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#6
 Von 
wicht
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Hierzu aber noch eine Frage, die ich auch aus dem Link nicht entnehmen kann:

Welchen Zeitraum setze ich wann ab?
Bei Mietern oder Eigentümern werden monatlich die Nebenkosten bzw. das Wohngeld ja nur pauschal berechnet. Die Endabrechnung erhält man meist erst Mitte des nächsten Jahres, sogar manchmal erst, nachdem die Steuererklärung für´s Vorjahr bereits abzugeben war.

Wann also kann man was angeben? Ich hätte laienhaft jetzt gesagt, mit Erhalt und Zahlung der Jahresrechnung, also die Dienstleistungen für 2005 erst in 2006 und die für 2006 erst in 2007.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Dienstleistungen, die in 2006 erfolgt sind und bezahlt wurden, kommen auch in die Steuererklärung 2006.

Wenn man bei einer Pflichtveranlagung den Abgabetermin 31.05. nicht halten kann, weil zu diesem Zeitpunkt die Hausgeldabrechnung noch nicht vorgelegen hat, dann kann man eine Fristverlängerung beantragen.

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