Haushaltsnahe Dienstleistungen - nur bei offiziellem Mieter einer Wohnung?

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Haushaltsnahe Dienstleistungen - nur bei offiziellem Mieter einer Wohnung?

Hallo,
das Finanzamt hat die s.g. haushaltsnahen dienstleistungen nicht anerkannt, mit der Begründung mein Lebenspartner wäre auf der Betriebskostenabrechnung und den anderen Unterlagen nicht als Mieter dieser Wohnung ersichtlich. Damit hat das Finanzamt ja nicht mal Unrecht, nur wohnt mein Lebenspartner eben schon 7 Jahre zusammen mit mir in dieser Wohnung und trägt auch den Löwenanteil der Kosten, da mir selbst leider nur ein Minigehalt bei einer Leasingfirma zur Verfügung steht. Mieter dieser Wohnung bin ich, das steht ausser Frage, aber kann man denn die Kosten nicht steuerlich geltend machen wenn man den Löwenanteil zahlt und auch einwohnermeldetechnisch alles dazu passt? Vielen Dank bereits jetzt.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo, na klar haben wir das per Bankauszug nachgewiesen, auf diesem Konto geht genauso sein gehalt ein wie mein gehalt und es werden auch alle Kosten von diesem Konto beglichen. Haben Sie vielleicht eine Idee für mich? vielen Dank.

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#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Was ein Haushalt des Steuerpflichtigen ist, dass regelt das <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">hier downloadbare</a> BMF-Schreiben.

Dort Randziffer 11. Daraus geht nicht hervor, dass nur der Mieter einer Wohnung diese Aufwendungen absetzen kann.

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