Hallo,
ich wohne mit meinem Sohn (22 Jahre) im gleichen Mietshaus. Er wohnt jedoch in einer eigenen Wohnung, mit eigenem Bad und Küche.
Gilt dies nun als zwei Haushalte?
Ich könnte dem Finanzamt als Beweis die beiden Mietveträge zusenden.
Haushaltszugehörigkeit: 1 Haus 2 Mietverträge
11. August 2016
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Frage vom 11. August 2016 | 19:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haushaltszugehörigkeit: 1 Haus 2 Mietverträge
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#1
Antwort vom 11. August 2016 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Gilt dies nun als zwei Haushalte? Wofür soll das wichtig sein? Ausbildungsfreibetrag?
-- Editiert von muemmel am 11.08.2016 19:46
#2
Antwort vom 12. August 2016 | 11:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, genau. Kind studiert. Bei "auswärtig untergebrachtem Kind" verdoppelt sich die Rückzahlung die mir zusteht.
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#3
Antwort vom 12. August 2016 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Ja, dann belegen Sie es halt mit den Mietverträgen.
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