Hausinstandhaltung absetzen - Pflicht zur Afa

17. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 6x hilfreich)
Hausinstandhaltung absetzen - Pflicht zur Afa

Liebes Forum,

in unserer WEG stehen einige größere Arbeiten (Dachsanierung, Wasserleitungen) an, die sich auf 10000-13000 Euro für mich belaufen könnten im nächsten Jahr. Ich vermiete ein Zimmer in meiner Wohnung und kann anteilig diese Kosten absetzen. Gibt es hier eine Vorgabe zur Abschreibung oder kann ich den Betrag auch komplett in einem Jahr geltend machen?

Könnte ich diese Kosten gleichermaßen abschreiben, wenn dieses vermietete Zimmer mein Arbeitszimmer wäre (ggf. entscheide ich mich noch gegen eine Vermietung)?

Zusatzfrage: unser Bezirk hat vor Jahren angekündigt, dass wir als Eigentümer*innen an Sanierungsarbeiten finanziell beteiligt werden sollen - ohne Höhe und Zeitpunkt zu nennen. Das soll sich auf einige 1000 Euro belaufen. Wie kann man hier eine Planungssicherheit erwirken? Diese Kosten wären dann auch für die Vermietung abzusetzen, richtig? Auch für das Arbeitszimmer?

Danke sehr für eure Antworten! :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4088 Beiträge, 980x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Gibt es hier eine Vorgabe zur Abschreibung oder kann ich den Betrag auch komplett in einem Jahr geltend machen?

Komplett.

Zitat (von dramat):
Könnte ich diese Kosten gleichermaßen abschreiben, wenn dieses vermietete Zimmer mein Arbeitszimmer wäre (ggf. entscheide ich mich noch gegen eine Vermietung)?

Im Rahmen der Höchstbeträge.

Zitat (von dramat):
Diese Kosten wären dann auch für die Vermietung abzusetzen, richtig? Auch für das Arbeitszimmer?

Wie vor.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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