Liebes Forum,
in unserer WEG stehen einige größere Arbeiten (Dachsanierung, Wasserleitungen) an, die sich auf 10000-13000 Euro für mich belaufen könnten im nächsten Jahr. Ich vermiete ein Zimmer in meiner Wohnung und kann anteilig diese Kosten absetzen. Gibt es hier eine Vorgabe zur Abschreibung oder kann ich den Betrag auch komplett in einem Jahr geltend machen?
Könnte ich diese Kosten gleichermaßen abschreiben, wenn dieses vermietete Zimmer mein Arbeitszimmer wäre (ggf. entscheide ich mich noch gegen eine Vermietung)?
Zusatzfrage: unser Bezirk hat vor Jahren angekündigt, dass wir als Eigentümer*innen an Sanierungsarbeiten finanziell beteiligt werden sollen - ohne Höhe und Zeitpunkt zu nennen. Das soll sich auf einige 1000 Euro belaufen. Wie kann man hier eine Planungssicherheit erwirken? Diese Kosten wären dann auch für die Vermietung abzusetzen, richtig? Auch für das Arbeitszimmer?
Danke sehr für eure Antworten!
Hausinstandhaltung absetzen - Pflicht zur Afa
17. Dezember 2022
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Frage vom 17. Dezember 2022 | 13:20
Von
Status: Schüler (231 Beiträge, 6x hilfreich)
Hausinstandhaltung absetzen - Pflicht zur Afa
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2022 | 14:45
Von
Status: Master (4088 Beiträge, 980x hilfreich)
ZitatGibt es hier eine Vorgabe zur Abschreibung oder kann ich den Betrag auch komplett in einem Jahr geltend machen? :
Komplett.
ZitatKönnte ich diese Kosten gleichermaßen abschreiben, wenn dieses vermietete Zimmer mein Arbeitszimmer wäre (ggf. entscheide ich mich noch gegen eine Vermietung)? :
Im Rahmen der Höchstbeträge.
ZitatDiese Kosten wären dann auch für die Vermietung abzusetzen, richtig? Auch für das Arbeitszimmer? :
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