Hauskauf / Vermietung

27. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
JayDeKay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf / Vermietung

Hallo zusammen,
im Moment bewohnen meine Frau und ich, zusammen mit dem Sohn meiner Frau, ein Einfamilienhaus. der Sohn hat sein eigenes Zimmer, nutzt aber den Rest mit uns. Das Haus ist mein alleiniges Eigentum und ich bin nicht verwandt mit ihm (Stiefsohn). Unsere Idee ist es, dem Sohn das Haus zu verkaufen und als Mieter im Haus zu bleiben. Der Sohn soll vorläufig ebenfalls, wie gehabt, hier wohnen bleiben. Jetzt die Frage: Kann er einen Steuervorteil aus dem Ganzen ziehen (Bereitstellung von Wohnraum), obwohl er selbst auch hier wohnt? Es sind keine getrennten Wohnungen möglich.
Ist für Ihn überhaupt etwas steuerlich absetzbar?

Besten Dank im Voraus

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ein steuerlicher Vorteil ergäbe sich ja nur, wenn die monatlichen Mieteinnahmen unter der zweiprozentigen Abschreibung läge oder Erhaltungsaufwendungen anfielen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JayDeKay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die Antworten.
Ich hatte vor 10 Jahren mal eine Eigentumswohnung, die vermietet war. Damals konnte ich wählen, einen Steuervorteil von monatl. ca. 130,-€ über den jährlichen Steuerausgleich, oder monatl. mit Eintrag auf die Lohnsteuerkarte, geltend zu machen. Das ging aber nur, wenn ich die Wohnung nicht selbst bewohne, sondern vermiete.
Ich kenne mich nicht besonders aus und dachte, dass etwas in der Art heute auch noch möglich wäre.
----------------
Der Grund dieser Idee:
die mtl. Belastung von 800,-€/kalt ist uns zu hoch. Wenn der Sohn jetzt eine Finanzierung startet, dann hätte er eine Belastung von ca. 400,-€/kalt, plus Mieteinnahmen (ca. 500,-€)

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
JayDeKay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

....ja, natürlich zahlt man Zinsen. Zurzeit Zins und 4% Tilgung ca 800,-€ + Nebenkosten. Die 4% deshalb, weil man schnell fertig sein- und nicht von der Rente (in 4-5 Jahren) noch das Haus abbezahlen wollte.
Der Sohn kann mit einer niedrigeren Tilgung planen, daher die niedrigere Rate.
Logisch, dass die Nebenkosten Dieselben bleiben. Ich habe zwar wenig Ahnung vom Steuerrecht, aber ich bin auch kein geistiger Barfussläufer.
Hab aber inzwischen mit einem Finanzbeamten gesprochen und der meinte, dass sich das Ganze im "grau/schwarzen Bereich" bewegt. Dass der Vermieter in der Wohnung des Mieters wohnt, sei schon etwas bedenklich ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

Zitat:
Hab aber inzwischen mit einem Finanzbeamten gesprochen und der meinte, dass sich das Ganze im "grau/schwarzen Bereich" bewegt. Dass der Vermieter in der Wohnung des Mieters wohnt, sei schon etwas bedenklich ;-)
So ist es. Wenn Sie Pech haben, wird das Mietverhältnis nicht anerkannt, Notar und Grunderwerbsteuer müssen trotzdem gezahlt werden, und die alte Bank will noch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Anschließend kündigt der Sohn das Mietverhältnis und Sie suchen sich eine neue Bleibe. Viel Vergnügen.

-- Editiert von Tom998 am 28.10.2016 14:11

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.694 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen