Hallo zusammen,
ich habe einen schwierigen Fall und dazu einige Fragen die mir bisher noch niemand richtig beantworten konnte.
Mein Vater ist 2013 verstorben. Meine Mutter und ich hatten dan eine Erbauseinandersetzung. Bei meinem Vater galt das österreichische Recht. Dies besagt, dass das Kind zu 2/3 und der Ehepartner zu 1/3 beerbt wird. Soweit so gut. Mein Vater hinterließ 2 Grundstücke auf denen jeweils ein Haus steht. Meine Mutter und ich haben uns dann beim Notar geeinigt, dass jeder ein Grundstück mit Haus bekommt.
Nachdem ich dieses Jahr Vater geworden bin, bot uns meine Mutter einen Tausch an. Sie hat aktuell das größere Haus und möchte uns dies aufgrund des Nachwuchses geben. Das Haus ist allerdings renovierungsbedürftig. Ich habe bereits ein Finanzierungsnagebot von meiner Bank vorliegen. Alerdings muss ich dieses mit Rechnungen immer wieder belegen.
Das möchte ich nicht. Ich hätte das Geld gerne zur freien Verfügung.
Nun kam die Idee auf, das Haus meiner Mutter zu kaufen. Sie würde dann das Geld bekommen und ich müsste bei der Bank die Finanzierung nicht belegen. Das ich damit das Haus renoviere hat ja dann niemanden zu interessieren ? Im Gegenzug würde ich meiner Mutter mein Grundstück + Haus wieder überschreiben.
Die Frage ist allerdings ob ich dadurch steuerlich Schwierigkeiten bekomme.
Dies möchte Ich natürlich nicht. Den Kaufbetrag des Hauses wären 205.000 Euro
Vielleicht hat jemand einige hilfreiche Antworten. Ansonsten ist wohl der Weg zum Steuerberater unumgänglich.
Besten Dank im voraus
Grüße Benni
-- Editier von benni1986 am 15.07.2016 12:21
Hauskauf der Mutter
15. Juli 2016
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Frage vom 15. Juli 2016 | 12:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf der Mutter
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#1
Antwort vom 15. Juli 2016 | 19:03
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Die Schwierigkeiten im steuerlichen Sinne wären dann ca.37.000 Euro Schenkungsteuer an den Fiskus zu überweisen. Noch dazu ca.7.500 Euro Grunderwerbsteuer. Wenn Sie allerdings die Hause tauschen, fallen keine Steuern an.
-- Editiert von Charlie@098 am 15.07.2016 19:06
#2
Antwort vom 15. Juli 2016 | 20:36
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 87x hilfreich)
ZitatNoch dazu ca.7.500 Euro Grunderwerbsteuer. :
Nein, nicht bei Verkauf / Tausch / Schenkung bei Mutter / Sohn-Tochter und umgekehrt.
ZitatWenn Sie allerdings die Hause tauschen, fallen keine Steuern an. :
Tauschen ist wie kaufen und gleichzeitig verkaufen mit Verrechnung der Kaufpreise. Es gibt keine Unterschiede ob ge / verkauft wird, oder getauscht.
ZitatDie Schwierigkeiten im steuerlichen Sinne wären dann ca.37.000 Euro Schenkungsteuer an den Fiskus zu überweisen. :
Warum?
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#3
Antwort vom 16. Juli 2016 | 09:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besten Dank für Eure Antworten.
ich verschenke ja nichts. Ich tausche lediglich das anwesen mit meiner Mutter.
Aufgrund des höheren Immobilienwertes ihres Hauses, zahle ich zusätzlich
den mit Ihr vereinbarten Kaufpreis.
Gibt es für solche Situationen spezialisten ? ( Bestimmte Art von Steuerberater die auf solche Fälle spezialisiert sind ?
Danke, Viele Grüße
#4
Antwort vom 16. Juli 2016 | 13:16
Von
Status: Student (2115 Beiträge, 555x hilfreich)
Zitat:
Gibt es für solche Situationen spezialisten ? ( Bestimmte Art von Steuerberater die auf solche Fälle spezialisiert )
Das sollte eigentlich jeder SrB drauf haben!
Ob eine (Teil-)Schenkung und wenn von wem an wen vorliegt, hängt von dem Wert der Grundstücke ab! Nur wenn das Grst des Sohnes plus 205T € genau dem Wert des Grst der Mutter entspricht liegt keine Schenkung vor.
Ist das Grst der Mutter mehr wert, schenkt Mutter an Sohn. Wahrscheinlich unproblematisch, da Frebetrag Sohn 400.000 €!
Ist das Grst der Mutter weniger wert, schenkt Sohn an Mutter! Achtung : Freibetrag der Mutter ist nur 100.000 €!
Außerdem ist das Geld dann bei der Mutter! Wie soll es dann zum Sohn kommen?
Im übrigen könnte auch hier noch die Bank querschiessen, wenn es so zu einer Überfinanzierung kommt!
Wenn es einem der ganze Aufwand, die Kosten und mögliche Gefahren wert ist, soll man es machen. Mir wäre es das nicht wert!
taxpert
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