Guten Tag,
ich habe folgende Frage zum Kauf einer Wohnung von meinen Eltern.
Die Wohnung hat einen Wert von 160.000 Euro.
Gerne würden wir hier soviel Grunderwerb- und Schenkungssteuer sparen wie möglich.
Der Plan sieht so aus, das Preis bei 80.000 Euro angesetzt wird.
Diese 80.000 Euro werden direkt als Kaufpreis überwiesen.
Da die Differenz von 80.000 dann vom Finanzamt sicher als Schenkung an mich angesehen werden, aber wir hier ja locker unter dem Freibetrag liegen. sollte es bis hierher kein Problem darstellen.
Somit könnte ich eine Menge Grunderwerbsteuer sparen.
Da meinn Eltern aber trotzdem die vollen 160.000 gerne erhalten würden,
dachte ich das ich und meine Frau jeweils 20.000 Euro über 10 Jahre hinweg an jeweils ein Elternteil
(zusammen also 80.000 Euro ) zurück schenken.
Ist das so erlaubt?
Oder gibt es schlauere Lösungen?
Danke.
Grüße
Thomas
-- Editiert von Musatif am 22.04.2019 17:37
-- Editiert von Moderator am 22.04.2019 18:08
-- Thema wurde verschoben am 22.04.2019 18:08
Hauskauf von Eltern und Schenkung zurück
22. April 2019
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Frage vom 22. April 2019 | 17:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf von Eltern und Schenkung zurück
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#1
Antwort vom 22. April 2019 | 17:53
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatGerne würden wir hier soviel Grunderwerb- und Schenkungssteuer sparen wie möglich. :
Es fallen hier nicht nur keine Schenkungssteuer, sondern auch nach § 3 Abs. 6 GrEStG keine Grunderwerbsteuer an.
#2
Antwort vom 22. April 2019 | 18:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke!
Das heisst, der Kaufpreis kann ruhig bei 160.000 Euro bleiben.
Jedoch wenn ich dann ein Zinsfreies Darlehen in Höhe von 80.000 Euro bekomme
Und ich dieses aber über 10 Jahre hinweg zurück bezahle, müssen meine Eltern doch fiktive Zinsen versteuern?
Macht es dann Sinn hier einen Darlehensvertrag schriftlich mit ca 0,9 % Zinsen (aktuell ca Marktüblich) abzuschließen?
OK ich springe zwischen den Themen. Aber das Ziel ist klar :-)
Grüße & Danke nochmal
Thomas
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#3
Antwort vom 22. April 2019 | 18:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von Musatif): :
Gerne würden wir hier soviel Grunderwerb- und Schenkungssteuer sparen wie möglich.
Es fallen hier nicht nur keine Schenkungssteuer, sondern auch nach § 3 Abs. 6 GrEStG keine Grunderwerbsteuer an.
Hier steht "der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, " zählt das auch für Immobilien?
Grüße
#4
Antwort vom 22. April 2019 | 18:19
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatHier steht "der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, " zählt das auch für Immobilien? :
Ja, denn es werden nur Grundstücke übertragen, die natürlich bebaut worden sein können.
#5
Antwort vom 22. April 2019 | 20:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Macht es dann Sinn hier einen Darlehensvertrag schriftlich mit ca 0,9 % Zinsen (aktuell ca Marktüblich) abzuschließen?
Es ist zwar richtig, dass die Zinsersparnis als Schenkung gilt. Dennoch kommt man nicht über den Schenkungsfreibetrag von 400.000€ pro Elternteil in 10 Jahren.
Da sowohl bei Kauf als auch bei Schenkung und auch bei zinsfreier Darlehensgewährung keine Steuern anfallen, sollte man den Übertragungsvertrag so abschließen, wie er tatsächlich gewollt ist. Etwas anderes wäre ohnehin nicht erlaubt.
#6
Antwort vom 22. April 2019 | 22:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa sowohl bei Kauf als auch bei Schenkung und auch bei zinsfreier Darlehensgewährung keine Steuern anfallen, sollte man den Übertragungsvertrag so abschließen, wie er tatsächlich gewollt ist. Etwas anderes wäre ohnehin nicht erlaubt. :
Danke für die Antwort.
Mir geht es eigentlich auch darum, wenn mir meine Eltern ein zinsfreies Darlehen geben, müssen diese dann evtl. fiktive Zinsen versteuern?
Danke & wünsche ein gute Woche!
#7
Antwort vom 22. April 2019 | 23:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Mir geht es eigentlich auch darum, wenn mir meine Eltern ein zinsfreies Darlehen geben, müssen diese dann evtl. fiktive Zinsen versteuern?
Nein, fiktive Zinsen unterliegen der Schenkungssteuer, nicht jedoch der Einkommensteuer.
Wenn jedoch ein Zinssatz von 0,9% vereinbart wird, dann handelt es sich um reale Zinsen, die somit auch einkommensteuerpflichtig wären.
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