Hausrat & Haftpflicht absetzen?

2. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausrat & Haftpflicht absetzen?

Hallo ihr Lieben,

Ich bin als Fotograf tätig und arbeite von zu Hause aus, aus dem Arbeitszimmer!
Kann ich die den Hausrat und die private Haftpflichtversicherung als Selbständiger absetzen?

lg

-- Editiert von Lars19863 am 02.05.2022 18:00

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Lars19863):
Hausrat

Soweit damit betriebliches Inventar versichert ist.

Zitat (von Lars19863):
Haftpflichtversicherung

Inwieweit hat das mit der selbständigen Tätigkeit zu tun?
Es sind Sonderausgaben. Die Höchstbeträge sind jedoch regelmäßig - jedenfalls bei Arbeitnehmern - bereits ausgeschöpft.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Inwieweit hat das mit der selbständigen Tätigkeit zu tun?
Es sind Sonderausgaben. Die Höchstbeträge sind jedoch regelmäßig - jedenfalls bei Arbeitnehmern - bereits ausgeschöpft.


Gibt es hier eine pauschale für Selbständige?

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Lars19863):
Gibt es hier eine pauschale für Selbständige?
Nein, warum sollte es so etwas geben?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wie viele Threads willst du in deinem Steuer-Spar-Wahn eigentlich noch eröffnen?

Vielleicht solltest du die Energie erst einmal in dein Gewerbe stecken, damit es endlich mal so viel abwirft, dass man davon leben kann.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Vielleicht solltest du die Energie erst einmal in dein Gewerbe stecken,

Eventuell ist genau das sein Geschäftsmodell?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell ist genau das sein Geschäftsmodell?


Wenn er lediglich aus seinem Arbeitszimmer arbeitet, wie er immer schreibt, liegt diese Vermutung nahe

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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