Hallo zusammen,
der Notar hat die Schenkung beurkundet und meinte ich bin jetzt Besitzer im Eigentumsübergang bis im Grundbuchtrag. Ich brächte jetzt keine Miete mehr zahlen. Aber bei der Frage wie es weiter geht kam keine richtige Antwort.
Fragen zur Umstellung:
1.) Grundsteuer sollte automatisch vom Finanzamt kommen m.E. zum 1.1.23?
2.) Gebäudeversicherung habe ich ein Sonderkündigungdrecht, aber die Altveträge sind sehr gut. Habe ich hier einen Bestandschutz bzw. Übernahmerecht da dies "nur" von Eltern auf Sohn ging?
3.) Was ist mit den Mieteinnahmen und dem Fiananzamt. Muss ich hier was melden bzw. mich anmelden und kann ich die Mietverträge 1:1 fortführen nur mit dem Hinweis der neuen Bankverbindung?
4.) Was ist mit dem Versorger. Auch hier gibt es einen Altvertrag den ich zumind. nicht bis zum 31.12.22 gefährden möchte. Gibt es ein Fortführungsrecht/Möglichkeit oder ist dies Anbieter/Vertragsabhängig?
5.) Was ist mit der Müllabfuhr. Hier einfach bescheid geben und neue Kontonummer für den Einzug angeben?
6.) Prüft das FA ev. Fälligkeit der Schenkungssteuer oder den Schenkungswert den der Notar akzeptiert und beglaubigt hat und über dem Freibetrag liegt?
7.) Muss mit den Mietern eine Zwischenabrechnung gemacht werden oder kann man dies auch mit dem Jahreswechsel in einem machen. Letztlich kann es dem Mieter ja egal sein wer Eigentümer ist?
Gibt es nicht irgendwie die Möglichkeit einen sauberen Cut zum Jahreswechsel zu machen, auch wenn ich schon jetzt Besitzer/Eigentümer bin. Der Eintrag ins Grundbuchamt dauert sicherlich noch Wochen, wenn nicht sogar erst im nächsten Jahr. Ist das völlig losgelöst bzgl. eventueller Anfragen?
Vielen Dank.
-- Editiert von User am 28. September 2022 22:21
Hausübernahme durch Schenkung: Was ist wann zu tun (Mieterträge, Versicherungen, Versorger usw.)
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
zu 1) Im Prinzip richtig. Vom Finanzamt kommt aber nur der Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbescheid. Der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde mit Wirkung vom 01.01.2023, wenn Du bis dahin als Eigentümer im Grundbuch stehst.
zu 2) Der Vertrag zur Gebäudeversicherung wird übernommen. Die Versicherung sollte darüber informiert werden.
zu 3) Das wird dem Finanzamt mit der Steuererklärung für 2022 mitgeteilt. Die Mieteinnahmen führen wahrscheinlich zu einer Pflichtveranlagung. Die Mietverträge werden unverändert fortgesetzt.
zu 4) Versorgungsverträge können wahrscheinlich nicht übernommen werden. Ein Blick in den Vertrag und ggf. eine Rückfrage beim Versorger sollte Klarheit bringen.
zu 5) Ja
zu 6) Das Finanzamt ermittelt den Schenkungswert nach den Vorschriften des BewG.
zu 7) Nein, Du bist verpflichtet, das gesamte Jahr abzurechnen. Eine Zwischenabrechnung ist nicht zulässig.
ZitatGibt es nicht irgendwie die Möglichkeit einen sauberen Cut zum Jahreswechsel zu machen, auch wenn ich schon jetzt Besitzer/Eigentümer bin. :
Das hätte man bei der Beurkundung des Vertrages berücksichtigen müssen. Dann wäre es problemlos möglich gewesen.
ZitatDer Eintrag ins Grundbuchamt dauert sicherlich noch Wochen, wenn nicht sogar erst im nächsten Jahr. :
Darauf kommt es nicht an.
Vielen Dank für die Rückmeldung und Hilfe.
Zu 1.) Kann ich als neuer Eigentümer beim Finanzamt den Einheitswert ändern/prüfen lassen, da dieser offensichtlich falsch ist bevor die Gemeinde auf der Basis die Höhe feststellt. Die eine Eigentumswohnung scheint noch gewerblich geführt zu sein was nicht mehr der Fall ist.
Wie Belege ich das eigentlich bis zum Grundbucheintrag? Kann ja jeder um die Ecke kommen.
-- Editiert von User am 29. September 2022 22:15
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ZitatKann ich als neuer Eigentümer beim Finanzamt den Einheitswert ändern/prüfen lassen, da dieser offensichtlich falsch ist bevor die Gemeinde auf der Basis die Höhe feststellt. :
Bis Ende Oktober diesen Jahres muss sowieso eine Erklärung zur Grundsteuer abgegeben werden (zum Stichtag 1.1.22). Da können bzw. müssen die "richtigen" Werte angegeben werden. Achtung: Das muss der bisherige Eigentümer machen!
Wie kommst Du darauf, dass der bisherige EW falsch ist?
... die aber erst ab 2025 greift und keine Verknüpfung mit dem alten EW hat!ZitatBis Ende Oktober diesen Jahres muss sowieso eine Erklärung zur Grundsteuer abgegeben werden (zum Stichtag 1.1.22). :
ZitatWie kommst Du darauf, dass der bisherige EW falsch ist? :
Kuckst Du.
Was hat Dir an meiner Antwort vom 14.09. nicht gefallen? Oder meinst DU, dass sich zwischenzeitlich die Rechtslage geändert hat?ZitatKann ich als neuer Eigentümer beim Finanzamt den Einheitswert ändern/prüfen lassen, da dieser offensichtlich falsch ist bevor die Gemeinde auf der Basis die Höhe feststellt. Die eine Eigentumswohnung scheint noch gewerblich geführt zu sein was nicht mehr der Fall ist. :
taxpert
-- Editiert von User am 30. September 2022 08:37
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