Hausübertragung

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Inge123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausübertragung

Wo haben unser Haus mit vermieteter Einliegerwohnung an unsere beiden Kinder zu gleichen Teilen übertragen. Wir als Eltern haben ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht. Es sind Notarkosten und die Kosten der Umschreibung angefallen. Diese Rechnungen sind in 2018 ausgestellt, die Übertragung beginnt aber erst ab 01.01.2019. Können die Kinder diese Rechnungen in der Steuerklärung geltend machen, wenn ja, noch in 2018 oder erst 2019 und wo wird das eingetragen, da die Anlage v ja erst ab 2019 greift oder liege ich hier falsch. Wäre sehr dankbar über eine rege Beteiligung.

-- Editiert von Moderator am 26.03.2019 23:17

-- Thema wurde verschoben am 26.03.2019 23:17

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Es handelt sich bei den Gebühren für Notar und Grundbuchamt um Anschaffungsnebenkosten. Die auf den Gebäudeanteil entfallenden Kosten können anteilig für den vermieteten Anteil daher mit 2% über 50 Jahre beginnend ab 2019 abgeschrieben werden.

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