Meine Ehefrau und ihr Bruder waren seit fast dreißig Jahren im Grundbuch als Eigentümer eines Hauses eingetragen. Gleichzeitig war aber ein lebenslanges Nießbrauchrecht für deren Mutter eingetragen. Die Mutter starb vor einigen Monaten, das Nießbrauchrecht wurde im Grundbuch gelöscht.
Nun ist vor einigen Tagen das Haus per Notarvertrag verkauft worden. In den nächsten Tagen wird der Kaufpreis fällig (pro Eigentümer ca. 140.000 €).
Frage: Ist eine entsprechende Meldung an das Finanzamt nötig? Meiner Meinung nach nicht, da das Haus ja außerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurde. Lasse mich da aber gerne korrigieren.
Vielen Dank für eure fundierten Antworten.
-- Editiert am 13.09.2009 11:18
Hausverkauf - Ist eine entsprechende Meldung an das Finanzamt nötig?
13. September 2009
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Frage vom 13. September 2009 | 11:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverkauf - Ist eine entsprechende Meldung an das Finanzamt nötig?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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