Hausverkauf Spekulationssteuer

4. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Gerd72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf Spekulationssteuer

Hallo zusammen,

Wir haben 2002 ein Haus mit Wohnrecht von meinem Vater gekauft. Wohnrecht war für meinen Onkel.
Dementsprechend haben wir für 3/4 des Hauses (1/4 war schon Eigentum) einen recht günstigen Preis gezahlt.

Durch Arbeitgeberwechsel und Umzug haben wir 2011 das Haus verkauft.
40,88% des Hauses waren die letzten Jahre vermietet, der Rest selbst genutzt.

Nun habe ich ja rein rechnerisch einen gewissen Gewinn durch den Verkauf erzielt, da wir das Haus (mittlerweile ohne Wohnrecht) verkaufen konnten.
Diesen Gewinn muß ich nun versteuern (also einen Teil)

Hier nun meine Frage(n)
Wirkt sich das Wohnrecht auf den damaligen Kaufpreis aus? Also kann ich evtl. das Wohnrecht auf den Kaufpreis aufschlagen und den Gewinn rechnerisch minimieren?

Kann ich den Verkauf aus betrieblichen/arbeitstechnischen Gründen erklären und komme so aus der Spekulationssteuer raus?

Wenn die Spekulationssteuer gezahlt wird, kann ich die im nächsten Jahr als besondere Ausgaben geltend machen? (die Hoffnung stirbt zuletzt)

Hat sonst noch jemand eine gute Idee?

Danke für die Hilfe

Achja: Ein Steuerberater meinte: ich solle 5 Jahre mit der nächsten Steuererklärung warten und hoffen, dass man mich "vergisst", sowas würde ich ungern durchführen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Nun habe ich ja rein rechnerisch einen gewissen Gewinn durch den Verkauf erzielt, da wir das Haus (mittlerweile ohne Wohnrecht) verkaufen konnten.


Nicht nur rechnerisch, sondern auch tatsächlich.


quote:
Wirkt sich das Wohnrecht auf den damaligen Kaufpreis aus? Also kann ich evtl. das Wohnrecht auf den Kaufpreis aufschlagen und den Gewinn rechnerisch minimieren?


Nein.

quote:
Kann ich den Verkauf aus betrieblichen/arbeitstechnischen Gründen erklären und komme so aus der Spekulationssteuer raus?


Nein

quote:
Wenn die Spekulationssteuer gezahlt wird, kann ich die im nächsten Jahr als besondere Ausgaben geltend machen? (die Hoffnung stirbt zuletzt)


Nein

quote:
Hat sonst noch jemand eine gute Idee?


Leider nein. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Spekulationssteuer nur 3/4 von 40,88% des Veräußerungsgewinns unterliegen. Auf den selbst bewohnten Teil und auf den teil, den man schon länger als 10 jahre besitzt, fällt keine Steuer an.

quote:
Achja: Ein Steuerberater meinte: ich solle 5 Jahre mit der nächsten Steuererklärung warten und hoffen, dass man mich "vergisst", sowas würde ich ungern durchführen.


Es gibt Leute, die würden so etwas als Anstiftung zur Steuerhinterziehung bewerten.



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#2
 Von 
Gerd72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, so etwas habe ich mir schon fast gedacht....

Aber mal eine andere Variante:
Wenn der Vater das Haus "verbilligt" verkauft (Schenkung?) sähe der Fall doch anders aus, oder?

Noch eine Frage:
Wenn ich den realen Gewinn ermitteln möchte, habe ich folgende Rechnung im Netz gefunden:
Verkaufserlös - Kaufpreis = Gewinn
Gewinn + AFA - Ausgaben (Renovierung etc.) = realer Gewinn der versteuert wird.
Ist das so richtig und gehören zu den Ausgaben auch die Schuldzinsen?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Wenn der Vater das Haus "verbilligt" verkauft (Schenkung?) sähe der Fall doch anders aus, oder?


Ja, dann gilt für den geschenkten Anteil des Vaters als Anschaffungszeitpunkt die ursprüngliche Anschaffung/Fertigstellung durch den Vater. Dafür dürfte die 10-Jahresfrist bereits abgelaufen sein, so dass aus diesem Grund für den entsprechenden Anteil keine Steuern anfallen.

quote:
Gewinn + AFA - Ausgaben (Renovierung etc.) = realer Gewinn der versteuert wird.


Ausgaben, die bereits als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht wurden, sind hier nicht gemeint. Schuldzinsen können daher nicht geltend gemacht werden und Renovierungskosten nur in sehr engem Rahmen.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ja, dann gilt für den geschenkten Anteil des Vaters als Anschaffungszeitpunkt die ursprüngliche Anschaffung/Fertigstellung durch den Vater. Dafür dürfte die 10-Jahresfrist bereits abgelaufen sein, so dass aus diesem Grund für den entsprechenden Anteil keine Steuern anfallen.


Mal ganz fiktiv:
Kaufpreis 120000
Verkauf 200000
Schenkung 80000

Demnach keinen Gewinn sondern "nur" Schenkungssteuer?
Muß ich die Schenkung nachweisen, oder reicht ein geringer Kaufpreis aus?

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