Hallo zusammen. Folgendes Problem beschäftigt mich :
Im jahr 2005 hat mir mein Vater ein Haus übertragen, sich jedoch den Nießbrauch ins Grundbuch eintragen lassen.
Im Jahr 2012 habe ich dann meinem Vater das Haus "abgekauft", d.h. ich habe ihm 80000 Euro für das Haus gegeben, sodass er auf einen Nißbrauch verzichtet und mir das Haus nun ganz gehört.
Das Ganze wurde jedoch ohne einen notariellen Kaufvertrag bzw gänzlich ohne Kaufvertrag gemacht.
Laut Notar, welcher den Nißbrauchsverzicht absegnete handele es sich bei dem Geld nicht um den Kaufpreis für das Haus sondern um eine "Entschädigung" für den Nißbrauchsverzicht.
Den Nißbrauch habe ich jedoch noch nicht aus dem Grundbuch entfernen lassen.
Nun will ich das Haus verkaufen, bin mir jedoch nicht sicher, ob ich eine Spekulationssteuer bezahlen muss. Zählt die 10 Jahresfrist nun in diesem Fall oder greift sie nicht?
Danke für die Antworten.
Patrick
-----------------
""
Hausverkauf / Spekulationssteuer
19. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2014 | 13:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf / Spekulationssteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. März 2014 | 23:13
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 41x hilfreich)
Hallo Tyrion123,
zunächst einmal würde ich das Nießbrauchsrecht aus dem Grundbuch entfernen lassen, macht sich besser beim Verkauf.
Nun zum steuerlichen. Ja der Verkauf des Hauses wird als privates Veräußerungsgeschäft in der ESt versteuert (Spekulation). Die Eigentumsübertragung ist der Anschaffung gleichzustellen. Wenn die Nutzen und Lasten in 2005 übergegangen sind, fängt die Zeit/Frist ab dann zu laufen.
Gruß
Nogger90
-----------------
"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen! (BGH-Urteil von 1965)"
Und jetzt?
Schon
267.957
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten