Hausverkauf / Spekulationssteuer

19. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tyrion123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf / Spekulationssteuer

Hallo zusammen. Folgendes Problem beschäftigt mich :

Im jahr 2005 hat mir mein Vater ein Haus übertragen, sich jedoch den Nießbrauch ins Grundbuch eintragen lassen.
Im Jahr 2012 habe ich dann meinem Vater das Haus "abgekauft", d.h. ich habe ihm 80000 Euro für das Haus gegeben, sodass er auf einen Nißbrauch verzichtet und mir das Haus nun ganz gehört.

Das Ganze wurde jedoch ohne einen notariellen Kaufvertrag bzw gänzlich ohne Kaufvertrag gemacht.
Laut Notar, welcher den Nißbrauchsverzicht absegnete handele es sich bei dem Geld nicht um den Kaufpreis für das Haus sondern um eine "Entschädigung" für den Nißbrauchsverzicht.
Den Nißbrauch habe ich jedoch noch nicht aus dem Grundbuch entfernen lassen.

Nun will ich das Haus verkaufen, bin mir jedoch nicht sicher, ob ich eine Spekulationssteuer bezahlen muss. Zählt die 10 Jahresfrist nun in diesem Fall oder greift sie nicht?

Danke für die Antworten.

Patrick




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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nogger90
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo Tyrion123,

zunächst einmal würde ich das Nießbrauchsrecht aus dem Grundbuch entfernen lassen, macht sich besser beim Verkauf.

Nun zum steuerlichen. Ja der Verkauf des Hauses wird als privates Veräußerungsgeschäft in der ESt versteuert (Spekulation). Die Eigentumsübertragung ist der Anschaffung gleichzustellen. Wenn die Nutzen und Lasten in 2005 übergegangen sind, fängt die Zeit/Frist ab dann zu laufen.

Gruß
Nogger90

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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen! (BGH-Urteil von 1965)"

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