Hausverkauf an Bruder - Spekulationssteuer

18. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
root_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf an Bruder - Spekulationssteuer

Moin zusammen,

folgende Ausgangssituation:
Das Haus meiner Mutter ist seit ca. 1930 in Familienbesitz. Meiner Mutter gehört die hälfte, meinem Bruder und mir je 1/4.

Jetzt will/soll mein Bruder das Haus übernehmen. Die hälfte meiner Mutter wird auf meinen Bruder und mich zu je einer hälfte überschrieben. Sie bekommt dafür ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Somit sind mein Bruder und ich zu je 1/2 beteiligt.

Meine Hälfte soll an meinen Bruder verkauft werden, fallen für mich Spekulationssteuern an?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen und wünsche allen einen schönen Tag.

-- Editiert von root_ am 18.08.2020 15:06

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von root_):
Die hälfte meiner Mutter wird auf meinen Bruder und mich zu je einer hälfte überschrieben.
Warum so kompliziert?
Deine Mutter schenkt ihm ihre 50% und du verkaufst ihm deine 25%. Das spart Gebühren bei der Umschreibung und Spekulationssteuer fällt keine an.

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum so kompliziert?
Weil es ein finanzieller Unterschied ist, ob man 50% des Grundstückes oder nur 25% an den Bruder verkauft!

taxpert

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#3
 Von 
root_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Zitat (von -Laie-):
Warum so kompliziert?
Weil es ein finanzieller Unterschied ist, ob man 50% des Grundstückes oder nur 25% an den Bruder verkauft!

taxpert


So in die Richtung geht das. ;) Wie sieht es da mit der Spekulationssteuer aus? Ändert vermutlich nichts oder?

-- Editiert von root_ am 18.08.2020 16:39

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Weil es ein finanzieller Unterschied ist, ob man 50% des Grundstückes oder nur 25% an den Bruder verkauft!


Das kann man trotzdem in einem Vertrag abwickeln.

Wahrscheinlich handelt es sowieso um eine Erbengmeinschaft und dann schließt man einen Erbauseinandersetzungsvertrag ab. Dann fällt nämlich nicht nur keine Spekulationssteuer an, sondern auch keine Grunderwerbsteuer.

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#5
 Von 
root_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wahrscheinlich handelt es sowieso um eine Erbengmeinschaft und dann schließt man einen Erbauseinandersetzungsvertrag ab. Dann fällt nämlich nicht nur keine Spekulationssteuer an, sondern auch keine Grunderwerbsteuer.


Das klingt gut, das werde ich mal bei dem Notar ansprechen. Vielen Dank!

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Da die Mutter „leer" ausgeht, ist es wahrscheinlich keine Erbauseinandersetzung!

taxpert

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The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Da die Mutter „leer" ausgeht, ist es wahrscheinlich keine Erbauseinandersetzung!


Die Mutter geht nicht leer aus, da sie ein Wohnrecht erhält. Aber selbst wenn sie leer ausgehen würde wäre es dennoch eine Erbauseinandersetzung.

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#8
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Für mich hört sich die Gestaltung auch kompliziert an.

Zur Ausgangsfrage:

Zitat:
fallen für mich Spekulationssteuern an?

Ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 ESt setzt Anschaffung und Veräußerung innerhalb von zehn Jahren Voraus. Anschaffung nach § 23 ist aber nur ein entgeltlicher Erwerb, nicht die Schenkung durch die Mutter oder vorherige Erbschaften.

Nach dem geschilderten Sachverhalt müssten m.E. demnach keine steuerbaren Einkünfte entstehen.



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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Weil es ein finanzieller Unterschied ist, ob man 50% des Grundstückes oder nur 25% an den Bruder verkauft!
Daher ja auch meine Frage!

Signatur:

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#10
 Von 
root_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich bei euch allen für die für mich positiven Antworten. Wenn ich dran denke, gebe ich hier noch einmal eine Rückmeldung.

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