Moin zusammen,
folgende Ausgangssituation:
Das Haus meiner Mutter ist seit ca. 1930 in Familienbesitz. Meiner Mutter gehört die hälfte, meinem Bruder und mir je 1/4.
Jetzt will/soll mein Bruder das Haus übernehmen. Die hälfte meiner Mutter wird auf meinen Bruder und mich zu je einer hälfte überschrieben. Sie bekommt dafür ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Somit sind mein Bruder und ich zu je 1/2 beteiligt.
Meine Hälfte soll an meinen Bruder verkauft werden, fallen für mich Spekulationssteuern an?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen und wünsche allen einen schönen Tag.
-- Editiert von root_ am 18.08.2020 15:06
Hausverkauf an Bruder - Spekulationssteuer
18. August 2020
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Frage vom 18. August 2020 | 14:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf an Bruder - Spekulationssteuer
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#1
Antwort vom 18. August 2020 | 16:04
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Warum so kompliziert?ZitatDie hälfte meiner Mutter wird auf meinen Bruder und mich zu je einer hälfte überschrieben. :
Deine Mutter schenkt ihm ihre 50% und du verkaufst ihm deine 25%. Das spart Gebühren bei der Umschreibung und Spekulationssteuer fällt keine an.
#2
Antwort vom 18. August 2020 | 16:20
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Weil es ein finanzieller Unterschied ist, ob man 50% des Grundstückes oder nur 25% an den Bruder verkauft!ZitatWarum so kompliziert? :
taxpert
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#3
Antwort vom 18. August 2020 | 16:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Weil es ein finanzieller Unterschied ist, ob man 50% des Grundstückes oder nur 25% an den Bruder verkauft!ZitatWarum so kompliziert? :
taxpert
So in die Richtung geht das. Wie sieht es da mit der Spekulationssteuer aus? Ändert vermutlich nichts oder?
-- Editiert von root_ am 18.08.2020 16:39
#4
Antwort vom 18. August 2020 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Weil es ein finanzieller Unterschied ist, ob man 50% des Grundstückes oder nur 25% an den Bruder verkauft!
Das kann man trotzdem in einem Vertrag abwickeln.
Wahrscheinlich handelt es sowieso um eine Erbengmeinschaft und dann schließt man einen Erbauseinandersetzungsvertrag ab. Dann fällt nämlich nicht nur keine Spekulationssteuer an, sondern auch keine Grunderwerbsteuer.
#5
Antwort vom 18. August 2020 | 17:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWahrscheinlich handelt es sowieso um eine Erbengmeinschaft und dann schließt man einen Erbauseinandersetzungsvertrag ab. Dann fällt nämlich nicht nur keine Spekulationssteuer an, sondern auch keine Grunderwerbsteuer. :
Das klingt gut, das werde ich mal bei dem Notar ansprechen. Vielen Dank!
#6
Antwort vom 18. August 2020 | 21:54
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Da die Mutter „leer" ausgeht, ist es wahrscheinlich keine Erbauseinandersetzung!
taxpert
#7
Antwort vom 18. August 2020 | 22:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:Da die Mutter „leer" ausgeht, ist es wahrscheinlich keine Erbauseinandersetzung!
Die Mutter geht nicht leer aus, da sie ein Wohnrecht erhält. Aber selbst wenn sie leer ausgehen würde wäre es dennoch eine Erbauseinandersetzung.
#8
Antwort vom 19. August 2020 | 08:01
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 32x hilfreich)
Für mich hört sich die Gestaltung auch kompliziert an.
Zur Ausgangsfrage:
Zitat:fallen für mich Spekulationssteuern an?
Ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 ESt setzt Anschaffung und Veräußerung innerhalb von zehn Jahren Voraus. Anschaffung nach § 23 ist aber nur ein entgeltlicher Erwerb, nicht die Schenkung durch die Mutter oder vorherige Erbschaften.
Nach dem geschilderten Sachverhalt müssten m.E. demnach keine steuerbaren Einkünfte entstehen.
#9
Antwort vom 19. August 2020 | 10:08
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Daher ja auch meine Frage!ZitatWeil es ein finanzieller Unterschied ist, ob man 50% des Grundstückes oder nur 25% an den Bruder verkauft! :
#10
Antwort vom 20. August 2020 | 12:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bedanke mich bei euch allen für die für mich positiven Antworten. Wenn ich dran denke, gebe ich hier noch einmal eine Rückmeldung.
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