Hausverkauf-wie steuerlich behandelt?

14. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)
Hausverkauf-wie steuerlich behandelt?

Hallo

A besitzt ein MFH,auf das neue Grundschulden aufgenommen sind, und der Abtrag die Hälfte der Mieteinnahmen frisst, dazu noch EST,Rücklage, so dass ihm nur ein paar hundert Euro bleiben.
Wenn A mit B jetzt einen notariellen Vertrag macht, in dem er B die Hälfte des Hauses überschreibt und B die Hälfte der Schulden übernimmt, wie wird das steuerlich behandelt?
Wert Haus ca. 550.000 €
Schulden ca. 270.000 €.
B bekäme die Hälfte der Mieteinnahmen,würde sich auch hälftig an der Rücklagenbildung beteiligen.

D.h.die HÄlfte des Hauses hätte einen Wert von 275.000 €, B würde jedoch nur die Hälfte der Schulden, also 135.000 € übernehmen, hätte aber einen tatsächlichen Wert von 275.000 €.

Geht so etwas überhaupt oder würde das FA hier von einer "restlichen" Schenkung ausgehen?

Für welchen Betrag müsste B Grunderwerbsteuer bezahlen?


Danke.

Gruß
Irene-Marie




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50210 Beiträge, 17578x hilfreich)

Voraussetzung: B ist nicht verwandt mit A

B bekäme die Hälfte der Mieteinnahmen,würde sich auch hälftig an der Rücklagenbildung beteiligen.

Ja, genau.

Geht so etwas überhaupt oder würde das FA hier von einer restlichen Schenkung ausgehen?

Ja, das geht. Es handelt sich um eine Teilschenkung.

Für welchen Betrag müsste B Grunderwerbsteuer bezahlen?

Für 135.000€. Für den Rest fällt Schenkungssteuer an.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo

kann denn ein Eigentümer nicht entscheiden für welchen Betrag er sein Haus oder einen Teil verkauft?

Kann eine Schenkung umgangen werden wenn B den Rest in monatlichen Raten zahlen würde? Z.B. 135.000 Übernahme der Schulden und 65.000 auf Raten oder wäre dann für 70.000 immer noch Schenkungssteuer zu entrichten?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50210 Beiträge, 17578x hilfreich)

kann denn ein Eigentümer nicht entscheiden für welchen Betrag er sein Haus oder einen Teil verkauft?

Doch natürlich kann er das. Sowohl eine Mischung aus Schenkung und Kauf als auch eine Mischung aus Schenkung, Ratenzahlung und Kauf ist selbstverständlich erlaubt.

Dennoch kann das unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben.

Eine Teilschenkung wird dann angenommen, wenn der Verkaufspreis (Schuldenübernahme + Ratenzahlungen) deutlich unter dem Verkehrswert liegen. Da gibt es sicherlich einen Ermessensspielraum, aber bei 25% Unterschreitung gehe ich von einer Teilschenkung aus.

Bei der Ratenzahlung geht nicht die volle Rate ein, sondern nur der Tilgungsanteil, wobei ein marktüblicher Zins angesetzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Vielen lieben Dank.

Gruß
Irene

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.897 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.567 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.