Guten Abend,
schön, dass es dieses Forum und die Möglichkeit gibt, hier auszutauschen. Ich hoffe, ich kann mich in Zukunft mal revanchieren.
Ich habe zwar schon ein wenig gelesen, wollte mich aber nochmal absichern, dass ich alles richtig verstanden habe.
A und B heiraten im Winter 2022. A verdient ein Vielfaches von B.
Ich habe gelesen, dass
- man automatisch in Steuerklasse IV/IV übergeht;
- man zwischen IV/IV, IV/IV mit Faktor und III/V wählen kann;
- man bei IV/IV idR eine Rückerstattung hat, bei IV/IV mit Faktor eine kleine Rückerstattung/Nachzahlung hat und bei III/V eine Nachzahlung fürchten muss;
- die Steuerklassen idR nur Auswirkung auf die Liquidität über das Jahr haben, die Steuerlast aber in allen die gleiche ist;
- die Steuerklasse eine Auswirkung zB auf das Elterngeld hat (muss aber über einen bestimmten Zeitraum die entsprechende Steuerklasse gewesen sein);
- der Steuervorteil für Ehegatten aus dem Ehegattensplitting resultiert.
Ich wäre dankbar, wenn jemand mit mehr Ahnung bestätigen könnte, dass das alles richtig ist.
Was ich mich nun frage ist:
Sollten wir es dann einfach bei IV/IV belassen oder dennoch einen Wechsel in eine andere Gruppe erwägen?
Was müssen wir machen, um das Ehegattensplitting zu machen?
Welcher steuerliche Vorteil lässt sich damit erzielen?
Gibt es sonst steuerrechtliche Dinge, die wir beachten sollten?
Vielen Dank
Santoz
Heirat 2022 - Was ist steuerlich der richtige Weg
21. Mai 2022
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Frage vom 21. Mai 2022 | 23:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat 2022 - Was ist steuerlich der richtige Weg
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#1
Antwort vom 22. Mai 2022 | 01:53
Von
Status: Unbeschreiblich (43169 Beiträge, 15393x hilfreich)
ZitatIch wäre dankbar, wenn jemand mit mehr Ahnung bestätigen könnte, dass das alles richtig ist. :
Es ist alles richtig.
Ergänzend:
Auch andere Lohnersatzleistungen neben dem Elterngeld richten sich nach der Steuerklasse. Durch die Wahl der Steuerklassen erzielte Vor- oder Nachteile bei Lohnersatzleistungen werden nicht ausgeglichen.
ZitatSollten wir es dann einfach bei IV/IV belassen oder dennoch einen Wechsel in eine andere Gruppe erwägen? :
Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Persönlich würde ich bei stark unterschiedlichen Einkommen jedoch III/V empfehlen, wenn in naher Zukunft kein Nachwuchs geplant ist.
ZitatWas müssen wir machen, um das Ehegattensplitting zu machen? :
Eine Steuererklärung abgeben. Bei III/V und IV-Faktor/IV-Faktor ist die Steuererklärung ohnehin verpflichtend.
ZitatWelcher steuerliche Vorteil lässt sich damit erzielen? :
Das hängt sehr stark von den individuellen Verhältnissen ab. Bei stark unterschiedlichen Einkommen ist ein Steuervorteil in 4-stelliger Höhe möglich.
ZitatGibt es sonst steuerrechtliche Dinge, die wir beachten sollten? :
Nein, zu beachten sind jedoch auch Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen.
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