Heirat EU-Rente und Kindergeld

22. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:47:25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat EU-Rente und Kindergeld

Guten Tag,

meine Frage zum Thema Heiraten ist folgende:
mein Partner bezieht aufgrund seines Unfalls vor dem 25. Lebensjahr unbefristet EU-Rente (derzeit knapp 810€). Zusätzlich erhält er aufgrund seiner Behinderung (100%) Kindergeld (194€) und Pflegegeld (was nicht als Einkommen gerechnet werden darf).
Ich verdiene Brutto knapp 2200 €. Sonst bestehen keine weitere Einkünfte. Steuerkl. I.
Was passiert nun bei einer Heirat?
Leider findet man hierzu nur wenig im Netz.
Welche Steuerklassen machen Sinn?
Fällt das Kindergeld weg, da ich meinen Partner unterhalten kann?
Muss beim Wechsel der Steuerklasse die Rente besteuert werden?

Im Rentenforum wurde ich schon verscheucht, weil sie ja nichts mit Steuern am Hut haben. :forum:
Leider gibt's hier zu viele Schnittstellen...
Verzeihung, ich habe diesbezüglich leider den Überblick verloren.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Welche Steuerklassen machen Sinn?


Steuerklasse 3 für Dich

Zitat:
Fällt das Kindergeld weg, da ich meinen Partner unterhalten kann?


Ja

Zitat:
Muss beim Wechsel der Steuerklasse die Rente besteuert werden?


Die Rente muss mit ihrem steuerpflichtigen Anteil immer besteuert werden. Bei einer EU-Rente von 810€ fällt jedoch für einen Alleinstehenden keine Steuer an.

Bei Verheirateten sieht es anders aus, was aber nichts mit der Steuerklasse zu tun hat. Bei Verheirateten werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammen gerechnet und dann zusammen die doppelten Freibeträge gewährt. Da insgesamt der doppelte Grundfreibetrag überschritten ist, fällt quasi auf die EU-Rente Steuer an. Wenn der Ehegatte keine EU-Rente beziehen würde, würden insgesamt weniger Steuern anfallen.

Bei Wahl der Steuerklasse 3 wird das wahrscheinlich zu einer Steuernachzahlung führen, bei Wahl der Steuerklasse 4 dagegen nicht. Dennoch empfehle ich die Steuerklasse 3, da Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG, Elterngeld usw.) vom Nettolohn abhängig sind.

Die Steuer, die im Rahmen einer Einkommensteuererklärung festgesetzt wird, ist übrigens unabhängig von den Steuerklassen.

Insgesamt wird die Steuerersparnis durch die Heirat, die trotz der Versteuerung der EU-Rente verbleibt aber wohl nicht den Wegfall des Kindergeldes kompensieren.

1x Hilfreiche Antwort

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