Heirat - Steuervorteile - Konkret

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
garack66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat - Steuervorteile - Konkret

Hallo,

Bin mittlerweile am verzweifeln, da ich in diversen Foren und Steuerechner keine klare Antwort finde.

Kurzform:

Ich wil Sie heiraten.

Ich verdiene 11.000 Brutto als Student.
Sie wird ab Mai 30.000 Brutto verdienen.

Mir ist immerhin klar dass die Lohnsteuerklasse nichts aussagt, denn die Steuer muss man eh am Ende des Jahre nachzahlen..

Wieviel Euro Vorteil hätten wir durch die Heirat am Ende eines jeden Jahres?

Also nach dem Lohnsteuerjahresausgleich..

Wir haben nichts abzusetzten, sind mit 13,5 % Krankenversichert (Gibt es dann nur noch eine Versicherung?) und sind in keiner Kirche. Keine fahrtwege, keine Ausgaben , Kein Vermögen, nichts..

Danke!

Edit: Es gibt einen Abgaberechner vom Bundesministerium für Finanzen. Wenn ich 30.000 eintippe und auf ledig gehe, kommt fast das gleiche raus als wenn ich 41.000 eintippe und auf verheiratet gehe. Also kaum ein Vorteil...

Und wird von diesem Ergebniss des EKs-Abgaberechners (rund 6000 Euro ) noch was abgezogen? zum beispiel Grundfreibeträge oder Werbekostenpauschalen?

-- Editiert von garack66 am 07.04.2008 17:51:47

-- Editiert von garack66 am 07.04.2008 17:52:29

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nicht verheiratet:
11.000€ Jahresgehalt -> ESt.: 27€
30.000€ Jahresgehalt -> ESt.: 4747€
gesamt: 4774€

Verheiratet:
gemeinsames Jahreseinkommen 41.000€ -> 4.306€

Steuervorteil durch die Heirat: 468€

Der Abgabenrechner des BMF bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen.

Die Sozialversicherungen bleiben getrennt, wenn Ihr heiratet und beide sozialversicherungspflichtiges Einkommen habt.

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#2
 Von 
garack66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu den 468 Euro kommt dann aber nichts hinzu, oder?

Also weitere Ersparnisse durch doppelte Freibeträge (7600 mal 2) oder Versogungsausgleich(was immer das ist, soll aber bei verheirateten besser sein) kommen nicht hinzu?

Ach ja, und wie kommt man auf 27 Euro? Ich komme immer auf 600 euro einkommessteuer

-- Editiert von garack66 am 07.04.2008 18:15:22

-- Editiert von garack66 am 07.04.2008 18:20:35

Der Abgabenrechner des BMF bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen.

was ist das zu versteuernde einkommen? das nach abzug des grundfreibetrags?

-- Editiert von garack66 am 07.04.2008 18:24:26

Auch komme ich auf 6.302,57 Euro

einkommessteuer bei 41.000 bei verheirateten.

Wieso hast du die lohnsteuer ausgerechnet?

Da ist doch das ehegattensplitting nicht mit drin...

-- Editiert von garack66 am 07.04.2008 18:26:48

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#3
 Von 
garack66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und aehm bringt das nicht eher negative Effekte, da ich dann steuerklasse V habe und laut rechner nicht 27 sonder 1700 euro zahlen müsste??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zu den 468 Euro kommt dann aber nichts hinzu, oder?

Also weitere Ersparnisse durch doppelte Freibeträge (7600 mal 2) oder Versogungsausgleich(was immer das ist, soll aber bei verheirateten besser sein) kommen nicht hinzu?


Die Dinge sind in der Berechnung schon komplett berücksichtigt.

Mit dem Lohnsteuerrechner des BMF kommt man doch auch auf die von mir genannten Beträge. Der Lohnsteuerrechner geht vom Bruttolohn aus.

Bei Wahl der Steuerklassen IV/IV ändert sich für den Lohnsteuerabzug gegenüber den Steuerklassen I/I nichts. Wenn Ihr jedoch die Steuerklasse III/V wählt, dann ergibt sich folgendes Bild:

11.000€ Jahresgehalt -> ESt.: 1.773€
30.000€ Jahresgehalt -> ESt.: 1.634€
gesamt: 3.407€

gemeinsames Jahreseinkommen 41.000€ -> 4.306€

Nachzahlung im Rahmen einer Einkommensteuererklärung: 899€

Auf die festzulegende Steuer nach Splittingtarif bei einer Steuererklärung hat die Wahl der Steuerklassen keinen Einfluss. Der Einfluss besteht jedoch beim Lohnsteuerabzug vom Gehalt und somit bei der Höhe der Erstattung bzw. der Nachzahlung. Da es bei den Steuerklassen III/V wie auch in Eurem Fall zu einer Nachzahlung kommen kann, seid Ihr bei der Wahl dieser Steuerklassen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei Wahl der Steuerklassen IV/IV ist die Abgabe freiwillig, da es dann auch theoretisch nicht zu einer Nachzahlung kommen kann.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

> Ich wil Sie heiraten.

Geht nicht, bin schon.

'Negative Effekte' gibt es durch die Heirat eventuell fürs Leben, aber nicht für die Steuer. Wenn beide gleich viel verdienen, gibt es keinen Steuervorteil. Der Vorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen sind. Am einfachsten ermittelt man die Summe der Steuern als Ledige aus einer Steuertabelle und vergleicht das mit der anfallenden Steuer auf das Gesamteinkommen in der Splittingtabelle.

Heiraten ist als Steuersparmodell generell ungeeignet, da der finanzielle Schaden durch Scheidung (die wird in der Mehrzehl der Fälle kommen) für den Mehrverdiener meist um Größenordnungen höher ist als die zuvor gesparte Steuer.

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