Heirat Studentin....

18. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
kittyrama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat Studentin....

Hallo,

ich bin Studentin und werde im November einen Nichtstudenten heiraten.
Ich habe einen studentischen Aushilfsjob über 20 Stunden die Woche, der ja aufgrund des Studentenstatus lohnsteuerfrei ist.
Bis jetzt bin ich in Steuerklasse I.
Nach der Hochzeit streben wir Lohnsteuerklasse III/V an.
Muß ich dann ab November ganz normal Lohnsteuer zahlen, wie ein "normaler" Arbeitnehmer in Klasse V, oder habe ich durch meinen Studentenstatus auch nach der Heirat Steuervorteile?
Und wie sieht das bei der nächsten Einkommenssteuererklärung aus?
Wird mir dann rückwirkend Lohnsteuerklasse V auf das komplette Jahr veranlagt?
Das wäre ja eine ziemliche Summe, wenn ich 10 Monate vorher überhaupt keine Lohnsteuer bezahlt habe...
Vielleicht weiß ja jemand Rat, oder hat auch kürzlich als verdienender Student geheiratet.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

kittyrama

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hannahlein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

also soweit ich es aus meinem Studentenleben kenne, ändert sich die Klasse nur und nichts wird rückwirkend gemacht. Dazu kommt, dass Du weiterhin Deinen Stud. Status, der ja nichts mit der Ehe zu tun hat, behälst und somit auch die Stud.Vergünstigungen.
Was allerdings zu überlegen ist, ist, wer die günstigere Steuerklasse von Euch beiden bekommt, schließlich arbeitet ja wahrscheinlich Dein Ehegatte irgendwo und muß wahrsch. mehr Steuern abführen, weil sein Gehalt wahrscheinl. Deins übersteigt, nehme ich jetzt mal so salopp an?
Dann wäre es gut wenn Du die I behälst.
Mehr zu diesem Thema kann Dir aber immer Deine Asta/Refrat vor Ort sagen, die sind da oft extrem kompetent.
Dir eine frohe Hochzeit, ich hoffe ich konnte etwas Licht ins dunkeln bringen ;-)
Hannah

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hannahlein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

hups ich hab mich verschrieben meinte natürlich nicht I...sondern was auch immer III/IV...sorry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Nach der Hochzeit kannst Du die Steuerklasse I natürlich nicht mehr behalten.

Ihr habt die Wahl zwischen den Steuerklassen III/V und VI/VI. Wenn Dein Mann deutlich mehr verdient, als Du, dann sollte er in III und Du in V gehen.

Daneben ist Dir glaube ich nicht klar, dass durch die Steuerklassen nur eine Steuervorauszahlung gemacht wird. Die Gesamthöhe der Steuern, die Ihr gemeinsam zahlen müsst, nachdem Ihr eine Einkommensteuererklärung gemacht habt, ist unabhängig von den Steuerklassen.

Mit der Steuerklassenkombination III/V kann dabei durchaus eine Nachzahlung auftreten, selbst dann, wenn Du schon meinst, jetzt viele Steuern zahlen zu müssen. Eine rückwirkende Veranlagung in Steuerklasse V gibt es aber nicht. Die Einsparungen für Deinen Mann durch die Steuerklasse III sind aber so hoch, dass das mehr als ausgeglichen wird.

Bis auf die 920€ Werbungskostenpauschbetrag wird Dein Einkommen so versteuert, als hätte Dein Mann dieses Geld zusätzlich bekommen. Die tatsächlich bei Dir abgezogene Lohnsteuer in Steuerklsse V kannst Du daher nicht als Anhaltspunkt dafür nehmen, wie Dein Einkommen tatsächlich besteuert wird.

In vielen Fällen lohnt sich dann ein niedrig bezahlter Job auf Steuerkarte nicht mehr, sondern es ist besser, einen Mini-Job auf 400€-Basis zu machen. Es kann sein, dass Du dann netto für weniger Arbeit mehr Geld bekommst.

Diese Dinge kann man aber nur bei Kenntnis Eurer genauen Gehälter zuverlässig ermitteln.

Zu speziellen Vorteilen für Studenten fällt mir nur eins ein. Ihr könnt Deine Ausbildungskosten bis zu 4000€/Jahr als Sonderausgaben absetzen.

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