Hallo,
da ich nächstes Jahr vorraussichtlich ohne Job sein werde und auch kein Geld vom Amt bekomme, da mein Freund zuviel verdient, wollen wir heiraten. Zwecks Familienkrankenversicherung. Nun meine Frage. Kann man irgendwo errechnen, was mein Freund vom Finanzamt wieder bekommt, weil er mich ja dann finanziell unterstützt? Bei der Steuererklärung habe ich gelesen, dass das bis zu über 600 Euro monatlich sein kann. Wovon ist der Betrag abhängig?
Heirat! Was bekommt man vom Finanzamt wieder?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
--- editiert vom Admin
hi,
wenn Du dann verheiratet bist, bekommst der der Arbeit hat, die Stkl. III mehr ist nicht machbar. Irgendwelche anderen Vergünstigungen hast Du nicht zu erwarten.
Aber das ist schon viel.
liebe grüsse
lara
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Der Vorteil, den die Steuerklasse III gegenüber der Steuerklasse I hat, ist von der Höhe des Einkommens abhängig und kann bei sehr hohen Einkommen sogar über 800€ pro Monat betragen.
Der Anspruch auf ALG I ist übrigens nicht vom Einkommen des Partners abhängig. das gilt nur für den Anspruch auf ALG II.
Also würde mein Freund nichts bekommen, weil er mich finaziell unterstützt? Hab das so in der Steuererklärung verstanden (■ Aufwendungen für den Unterhalt einer unterhaltsberechtigten Person,). Im Moment bin ich selbstständig, aber das läuft nicht wirklich gut. Und da ich glaube, man bekommt dann gar kein Arbeitslosengeld danach oder?
-- Editiert von jacqy am 27.03.2006 10:11:53
Wenn Dir aufgrund des Einkommens Deines Freundes keine Lohnersatzleistungen (z.B. ALG II) zusteht, dann kann Dein Freund den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen bis zu 7680€/Jahr.
Dazu sollte ein Antrag gestellt werden, damit man dem Finanzamt einen Ablehnungsbescheid vorlegen kann.
Zur Zeit kann Dein Freund nichts absetzen. Der Vorteil durch die Steuerklasse III ist aber höher als eine Absetzung des Unterhaltes als außergewöhnliche Belastung.
Jemand mit Spitzeneinkommen, der in Steuerklasse III einen Vorteil von über 800€ im Monat hat, hätte durch die Absetzbarkeit der Unterhaltsleistungen nur einen Vorteil von etwa 300€. Bei niedrigeren Einkommen ist das Verhältnis dieser beiden Zahlen in etwa konstant.
Die 600€, von denen Du gelesen hast, ist der Betrag, den Dein Freund absetzen kann. Wieviel Steuern er dafür wieder bekommt, hängt von seinem Einkommen ab. Bei einem Durchschnittseinkommen dürften das etwa 200€ im Monat sein.
Man kann nur entweder heiraten und den Splittingtarif (Steuerklasse III) wählen oder nicht heiraten und den Unterhalt als außergewöhnliche belastung geltend machen.
danke für die antwort. kann mi rjemand sagen, was bei einem monatlichen einkommen von 1485 euro das beste wäre? aber eigentlich wenn ich es mir recht überlege, ich benötige ja auch die krankenversicherung, die kriege ich nur wenn ich meinen freund heirate, ansonsten müsste er ja noch für meine versicherung mit aufkommen.
1485€ brutto oder netto?
1485€ brutto -> Steuerklasse 1: 121,16€ LSt + 6,66€ SolZ
1485€ brutto -> Steuerklasse 1 mit Unterhaltszahl.: 0,00€ LSt + 0,00€ SolZ
1485€ brutto -> Steuerklasse 3: 0,00€ LSt + 0,00€ SolZ
1485 netto = ca. 2420 brutto
2420€ brutto -> Steuerklasse 1: 378,41€ LSt + 20,81€ SolZ
2420€ brutto -> Steuerklasse 1 mit Unterhaltszahl.: 197,66€ LSt + 10,87€ SolZ
2420€ brutto -> Steuerklasse 3: 118,66€ LSt + 0,00€ SolZ
Bei den Unterhaltszahlungen bin ich jeweils vom Maximalbetrag von 7680€ im Jahr ausgegangen.
--- editiert vom Admin
achso das habe ich vergessen also er bekommt 2500 brutto.
denke aber mit der heirat wird es eher was, da ich ja ne kv brauch
Und jetzt?
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