Heirat - Was denn nun?

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mack10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat - Was denn nun?

Hallo, nach stundenlangem Lesen bin ich in diesem Forum gelandet. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Meine Freundin ist schwanger und unser Kind wird Ende Dezember geboren. Sie wird dann ab nächstem Jahr Elterngeld bekommen.

Wie verhält es sich mit den Steuern, wenn wir heiraten? Wann ist der günstigste Zeitpunkt für die Heirat? Ende des Jahres, oder doch lieber erst im neuen Jahr? Was ist zu beachten?

Ich verdiene monatlich 2000,- brutto und Sie verdient 800,- brutto. Wie verhält sich das im nächsten Jahr mit dem Elterngeld?

Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen, da die Materie doch wesentlich komplizierter ist als man glaubt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Es ist wohl aus finanzieller Hinsicht am geschicktesten, nach Beginn des Mutterschutzes aber noch in diesem Jahr zu heiraten.

Im Zeitraum 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies beträgt 100% des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 3 Monate. Davon werden 13€ täglich durch die Krankenkasse gezahlt, der Rest durch den AG.

Nach dem Ende des Mutterschaftsgeldes bis 12 Monate nach der Geburt besteht Anspruch auf Elterngeld. Dies beträgt 67% des durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate.

Vor der Heirat seid Ihr beide in Steuerklasse I, nach der heirat könnt Ihr Euch aussuchen, ob Ihr IV/IV wählt oder III/V. Da die Steuerklasse IV identisch mit der Steuerklasse I ist, würde sich nichts änder, solange Ihr in Steuerklasse IV/IV bleibt. Insofern könntet Ihr auch sofort heiraten. Man erspart sich durch eine spätere Heirat jedoch die Diskussion, warum Ihr nicht die für Euch günstigere Kombination III/V wählt. Bei Beibehaltung der Steuerklassen IV/IV nach der Heirat wäre ansonsten eine kurzfristige Heirat finanziell gesehen unschädlich.

Die steuerlichen Vorteile, die durch die Heirat entstehen gelten immer für das gesamte Jahr rückwirkend. Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung ist es also egal, ob man am 02.01. eines Jahres oder am 30.12. geheiratet hat.

Mit der Heirat solltet Ihr zunächst die Steuerklassen IV/IV beibehalten. Erst zum Ende des Mutterschutzes solltest Du dann in die Steuerklasse III wechseln.

Ein vorzeitiger Wechsel in die Steuerklasse III und somit Steuerklasse V für Deine Frau würde das Nettogehalt Deiner Frau senken und sich somit negativ auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld auswirken. Ein Steuerklassenwechsel während des Bezugs dieser Leistungen wirkt sich zwar auf das Mutterschaftsgeld aus, nicht jedoch auf das Elterngeld.

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