Hallo zusammen,
ich hab das forum jetzt mal durchgelesen bin aber nicht auf einen fall wie meinen gestoßen.
Und zwar möchte ich meine PArtnerin heiraten wir haben im september einen gesunden kind bekommen *g*
So nun zur steuerlichen seite wir möchte im dezember heiraten und dann natürlich auch steuerklasse 3 für mich und 5 für Sie wählen
Wie verhält sich das nun mit der Rückzahlung
Ich habe 2007 jeweils 1800 Brutto, Sie hat leider kein einkommen leidlich unterstützung durch hartz4
Wenn ich nach der hochzeit in steuerklasse 3 bin kann ich meine familie ohne anderweitige unterstützung ernähren =)
Aber wie verhält sich das mit der Rückzahlung? werde ich quasi so berrechnet als ob ich das ganze jahr mit 1800 in klasse 3 gewesen wäre? Oder ist irgendwo noch was zu beachten weil meine freundin hartz 4 bezogen hat?
Kann mir auch jemand den ungefähren wert nennen der als Rückzahlung zu erwarten ist ?
gruss stefan
Heirat im Dezember Steuer und Hartz 4 =)
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das mit der Steuerklassenwahl wird in 2007 nichts mehr werden. Du kriegst allerdings den Steuervorteil in 2007 über deine Einkommensteuererklärung zurück.
Pi mal Daumen zahlst du zur Zeit an Lohnsteuer in der Steuerklasse 1 ca. 2400,00
pro Jahr (stimmt das?). Da HarzIV bei der Einkommensteuer keine Rolle spielt, denke ich es wird eine Vollerstattung.
Hi also pro monat sind es 206,83, spielt denn der bezug von kinder und elterngeld noch eine rolle oder kann ich davon ausgehen das die steuerrückzahlung 206,83 x 12 ist?
gruss stefan
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Verzeihung. Das habe ich überlesen. Das Elterngeld fällt unter den Progressionsvorbehalt. Wieviel war es denn?
Kindergeld spielt in eurer Einkommensklasse keine Rolle.
Also unser kleiner ist am 20.9 geboren aber das elterngeld läuft ja über meine freundin und nicht über mich mich wir haben elterngeld auf 24 monate gelegt also 150 im monat also werden im Oktober haben wir für September und Oktober bekommen und für November gibts das geld am 1 dezember und für dezember am 1 januar
gruss stefan
Macht also Zufluss von 450 € im Jahr 2007. Das macht so gut wie nichts aus.
Ich denke es bleibt bei der Vollerstattung.
das hört sich sehr gut an =) aller aller besten dank dir becksgold =)
In der Steuerklasse III fallen bei einem Bruttogehalt von 1.800€ noch Steuern in Höhe von 12,33€ an.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wirst Du genauso gestellt, als hättest Du in 2007 das gesamte Jahr die Steuerklasse III gehabt.
Die Steuerrückzahlung wird daher mindestens (206,91€-12,33€)*12=2335€ zzgl. des gesamten bezahlten Solidaritätszuschlages betragen.
-- Editiert von hh am 14.11.2007 17:56:32
Hi kurze Frage noch der Steuerklassenwechsel wie ist der denn vorzunehmen ?
Ab zum einwohnermeldeamt ? und wie lange dauert das dann weil wir möchten keinen folgeantrag mehr bei der arge stellen sind dann quasi schon im januar auf die neue steuerklasse angewiesen ist das denn möglich?
Wenn ich jetzt am 28.12 heirate und dann aber zum sagen wir 15. 1 schon die neue klasse brauche?
Das heisst das das gehalt ende januar direkt über die neue steuerklasse läuft?
gruss stefan
Ab zum Einwohnermeldeamt.
Bei mir hatte es eine Woche gedauert.
Ich weiss allerdings nicht ob es über den Jahreswechsel auch so schnell geht.
Ich gehe davon aus, dass die das bis zur Januarabrechnung hinbekommen werden.
Ab zum Einwohnermeldeamt.
Bei mir hatte es eine Woche gedauert.
Ich weiss allerdings nicht ob es über den Jahreswechsel auch so schnell geht.
Ich gehe davon aus, dass die das bis zur Januarabrechnung hinbekommen werden.
soll ich denn da jetzt schonmal vorstellig werden *g* meine freundin kann mit den unterlagen nämlich auch schon ihren neuen perso beantragen ?
Wäre nämlich echt wichtig das das gehalt im januar schon in der neuen klasse kommt weil sonst 350 euro zum leben fehlen =)
Weiss nicht, ob das schon im Voraus geht mit den Steuerkarten.
Aushändigung erfolgt aber mit Sicherheit nur gegen vorlage der Heiratsurkunde.
Wenn man mit beiden Steuerkarten und der Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt hingeht, dann kann man die geänderten Steuerkarten direkt wieder mitnehmen.
Für Deinen AG sollte es reichen, wenn er die geänderte Steuerkarte erhält, bevor er die Januar-Gehaltsabrechnung abgeschlossen hat. Das dürfte etwas Mitte Januar sein.
Außerdem ist natürlich zu empfehlen, die Steuererklärung 2007 möglichst schnell im neuen Jahr abzugeben.
ZitatHallo zusammen, :
Wie verhält sich das nun mit der Rückzahlung
Ich habe 2007 jeweils 1800 Brutto, Sie hat leider kein einkommen leidlich unterstützung durch hartz4
gruss stefan
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Hartz 4 Leistungsbezug. Forscht da das Amt nicht ev. nach, denn i.d.R hat man doch vorher ein eheähnliches Verhältnis gehabt und in diesem Fall hättest du doch unterstützen müssen insbesondere wenn ihr zusammengewohnt habt? Gibt es da nichts zu bedenken?
Und jetzt?
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