Heirat in Elternzeit vor Ende des Jahres --> Rückwirkend Steuerklasse 3 / 5 für gesamtes Jahr?

31. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Steuer_Moritz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat in Elternzeit vor Ende des Jahres --> Rückwirkend Steuerklasse 3 / 5 für gesamtes Jahr?

Hallo,

folgende Situation bei der Ihr mir hoffentlich helfen könnt:

Ich: Verdiene Brutto 60 000 Euro und bin in Steuerklasse 1
Meine Freundin: wird ab Juli in Elternzeit gehen und ist aktuell in Steuerklasse 1 und bekommt den maximalen Elterngeldbetrag von 1800 Euro (da Sie die Voraussetzung hierfür erfüllt: hat mehr als 2900 netto im Monat in Steuerklasse 1)

Nun die Fragen:
1) Angenommen wir heiraten im Juni - wie erfolgt die Besteuerung in der Elternzeit? Meine "Frau" bekommt dann 1800 Euro , ich verdiene weiterhin 60 000 Euro. Heißt: Ich wechsle in Steuerklasse 3 ; Meine Frau muss sowieso keine Steuer bezahlen und ist in 5?

2) Angenommen wir heiraten erst im Dezember: Können wir rückwirkend für das gesamte Jahr die Steuerklasse 3 (für mich) und 5 (für meine "Frau") anmelden? Ich habe gelesen, dass dies zumindest für "Ehegattensplitting" gilt. Ehegattensplitting wird teilweise als dasselbe wie Steuerklasse 3/5 beschrieben.

Letztlich möchte ich ausloten, ob wir steuerlich noch vor (etwas stressig) oder nach dem Kind (vermutlich auch stressig) heiraten werden und wie "Elterngeld" in der Steuer zu führen ist und wie der Partner dann steuerlich geführt wird.

Bisher habe ich immer nur zum Thema Eltergeld gelesen, dass die Frau weit vor der Geburt in Steuerklasse 3 wechseln soll - darum geht es mir aber nicht, da dass Elterngeld sowieso maximal sein wird.

Wäre Euch sehr dankbar für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Moritz

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Die Steuerklasse hat nur was damit zu tun, was monatlich abgezogen wird. Im Rahmen der Steuerklärung erfolgt dann ein Ausgleich.
Unter dem Strich ist es immer gleich viel.

Wenn sie sowieso Heiraten wollen können für sie als Vater eher Themen wie Sorgerecht oder auch der Nachname von Bedeutung sein.

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#2
 Von 
Steuer_Moritz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Ok - Steuerklassen sind erstmal egal - das passt. Aber zurück zur Frage:

Lohnt es sich bei der angegebenen Gehaltskombination jetzt noch zu heiraten oder sind die Steuervorteile so gering, dass wir uns nicht hetzen müssen.

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Steuer_Moritz):
Lohnt es sich bei der angegebenen Gehaltskombination jetzt noch zu heiraten oder sind die Steuervorteile so gering, dass wir uns nicht hetzen müssen.


Bemühen sie doch einfach einen der vielen Steuerrechner im Internet

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Steuerklassen sind für die Betrachtung nicht relevant. Sie dienen nur der Festlegung des Lohnsteuerabzugs während des Jahres.

Im Rahmen der Steuererklärung gibt es nur die Zusammenveranlagung und die Einzelveranlagung. Beides gilt jeweils für das gesamte Jahr, so dass es steuerlich irrelevant ist, ob man im Januar oder im Dezember heiratet.

Zitat (von Steuer_Moritz):
Ehegattensplitting wird teilweise als dasselbe wie Steuerklasse 3/5 beschrieben.


Nein Ehegattensplitting (=Zusammenveranlagung) ist nicht das Gleiche wie die Steuerklassen 3/5.

Ehegattensplitting oder Zusammenveranlagung bedeutet letztlich, dass jeder Ehegatte die Hälfte des Gesamteinkommens versteuern muss. Daher ist der Vorteil des Ehegattensplittings um so höher, je höher die Gehaltsdifferenz zwischen den Ehegatten ist. Bei identischem Einkommen gibt es gar keinen Vorteil durch die Heirat.

Zitat (von Steuer_Moritz):
Lohnt es sich bei der angegebenen Gehaltskombination jetzt noch zu heiraten


Ab welchem Betrag lohnt es sich denn für Dich?

Zitat (von Steuer_Moritz):
oder sind die Steuervorteile so gering, dass wir uns nicht hetzen müssen.


Das Jahr ist noch lang.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Steuer_Moritz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Hilfe "hh"

Die Frage ist: "Bei identischem Einkommen gibt es gar keinen Vorteil durch die Heirat." --> mit Elterngeld haben wir ja ab Juni/Juli kein identisches Einkommen mehr.

Der Steuerprogressionsrechner "https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/rechner.php" spuckt mir sehr hohe Werte aus:

Bei 6 Monaten Elternzeit für meine Freundin dieses Jahr wären das:

"Zu versteuerndes Einkommen" : 60 000 Euro + (6 Monate * 5000 Euro (=Freundin Gehalt)) = 90 000 Euro
"Leistungen mit Progressions­vorbehalt" : 6*1800 Euro

Ehegattensplitting Ja/Nein --> Differenz : 77000 Euro Netto vs. 67000 Euro Netto

Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Differenz so hoch sein soll...

Danke !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Steuer_Moritz):
Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Differenz so hoch sein soll...


Ist sie auch nicht.

Zum einen ist das zu versteuernde Einkommen etwas anderes als das Bruttoeinkommen. Zum anderen geht der Rechner von einem Alleinverdienerhaushalt aus.

Leider ist mir auch kein im Interne verfügbarer Rechner bekannt, mit dem man einfach eine Schätzung für Deinen Fall machen kann.

Daher ist es erforderlich, den Fall in eine vollständige Steuersoftware einzugeben und eine Musterrechnung durchzuführen.

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