Heizkosten aus Vorjahr als Werbungskosten bei Untervermietung

30. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
go720647-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten aus Vorjahr als Werbungskosten bei Untervermietung

Hallo,
wohne in einer WG und mit Hauptmieter. Ich habe seit Mitte letzten Jahres eine WG draus gemacht und habe einen Untermieter.
Jetzt habe ich die Frage, ob ich die Heizkostenabrechnung, die ich 2024 für das Jahr 2023 gezahlt habe, anteilig als Werbungskosten angeben kann, obwohl der Untermieter ja 2023 noch gar nicht bei mir gewohnt hat.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Zitat (von go720647-28):
...obwohl der Untermieter ja 2023 noch gar nicht bei mir gewohnt hat.
Aus diesem Grund nicht.

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