Hallo,
wohne in einer WG und mit Hauptmieter. Ich habe seit Mitte letzten Jahres eine WG draus gemacht und habe einen Untermieter.
Jetzt habe ich die Frage, ob ich die Heizkostenabrechnung, die ich 2024 für das Jahr 2023 gezahlt habe, anteilig als Werbungskosten angeben kann, obwohl der Untermieter ja 2023 noch gar nicht bei mir gewohnt hat.
Heizkosten aus Vorjahr als Werbungskosten bei Untervermietung
30. Juni 2025
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Frage vom 30. Juni 2025 | 01:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten aus Vorjahr als Werbungskosten bei Untervermietung
#1
Antwort vom 30. Juni 2025 | 07:08
Von
Status: Student (2293 Beiträge, 1274x hilfreich)
Aus diesem Grund nicht.Zitat :...obwohl der Untermieter ja 2023 noch gar nicht bei mir gewohnt hat.
Und jetzt?
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